Aushang Formblatt 95b/01 „Genehmigung nichtkommerzieller gemeinnütziger Aktivitäten“
Hiermit wird von Seiten der Löwengarde folgende Genehmigung erteilt:
Byren Wolff und seinen Helfern – nachfolgend auch Fischereiprojekt genannt – ist es gestattet,
in Löwenstein die Trümmer nach besitzlosen und für die Fischerei nützliche Gegenstände zu durchsuchen und diese einzusammeln. Es dürfen dabei keine verschlossenen Türen, Truhen oder Schlösser geöffnet oder aufgebrochen werden (siehe Beschädigung);
das Bergen von Gegenständen, die nicht direkt für das Fischereiprojekt verwendet werden, ist untersagt und zählt als Plünderei; gleiches gilt für das Bergen von Geld oder Wertgegenständen zum Erwerb von Hilfsmitteln für das Fischereiprojekt;
das Gebiet im Umkreis von 10 Metern um das Gebäude der Schwarzlöwenhandelsgesellschaft und der Bank von Löwenstein ist weiterhin Sperrgebiet!
Es dürfen keine weiteren Schäden durch die Bergungsarbeiten entstehen, noch dürfen intakte Strukturen demontiert werden. Für dennoch entstandene Schäden haftet das Fischereiprojekt.
Jeglicher derart eingesammelter Gegenstand zählt als Eigentum von Löwenstein und muss spätestens am Ende des Projekts der Löwengarde übergeben werden. Das Verwenden der geborgenen Gegenstände für etwas anderes als der profitlosen Fischerei ist untersagt.
Jeglicher gefangener Fisch ist zur kostenlosen Ernährung von in Löwenstein anwesenden Personen (mit Aufenthaltsgenehmigung) zu verwenden. Nachrangig kann Fisch an die drei Flüchtlingslager geliefert werden, um dort anwesende Personen zu ernähren. Dann noch überschüssiger Fisch darf verkauft werden. Die daraus erzielten Einnahmen werden dem Wiederaufbau-Fonds von Löwenstein zugeführt und direkt Kapitän Magnus übergeben.
Die Löwengarde kann jederzeit eine Auflistung aller geborgenen Güter einfordern, einsehen und kontrollieren. Die Löwengarde hat desweiteren das Recht, alle geborgenen/erlangten Güter jederzeit vollständig oder auch nur teilweise einzuziehen. Sei es Fisch, Netze oder jede zweite Holzplanke.
Freiwillig geborgte Gegenstände oder Arbeitskräfte können von niemandem außer dem Besitzer oder der Person selbst beansprucht werden (z.b. Schiffe incl. Crew, die freiwillig aushelfen).
Darüber hinaus werden keine weiteren Sonderprivilegien an das Fischereiprojekt vergeben. Im Falle von Beschwerden oder Problemen wird die Löwengarde befinden. Dabei hat die Löwengarde das Recht, die Leitung des Projekts oder Teilen davon an sich zu nehmen und/oder anderen Personen zu übergeben.
gez. Wachoffizier Phloxxi
Löwenstein, 21.04.1327 n.e.
Wer hat Kenntnis davon?
- Einwohner und Besucher von Löwenstein
- Bewohner des Flüchtlingslagers an der Blutstromküste
- Gardisten