Beiträge von Ario

    Ja gut, Trüm. DAS ist dann jetzt reine Ansichtssache. Deiner Meinung kann man entsprechen, oder aber darauf bestehen zu spielen, was man möchte, weil man sich durch ein bestehendes Projekt nicht einschränken lassen will.

    Wenn unsere Entscheidung also Ärger erregt, schlicht weil wir uns die Möglichkeit nicht nehmen lassen wollen, diese Chars weiter zu spielen in einem Rahmen, der uns zusagt, dann ist das eben so. In diesem Falle müssen wir leider mit eurem Ärger leben, gleichwohl aber bin ich sicher, dass sich die meisten Spieler damit arrangieren werden und können.
    Regeln akzeptieren ist eine Sache. Sie aber nicht zu akzeptieren, auszusteigen und sie dann DENNOCH aufgezwungen zu bekommen, geht mir (und da spreche ich jetzt auch nur für mich) zu weit. Den Bückling spiele ich bestimmt nicht.

    Trüm, niemand hat gesagt, dass die Projektleitung diese Gründe NICHT hatte.
    Es hatte sie, und wir waren damit nunmal nicht einverstanden.

    Die Alternative zu der Projektneugründung wäre es gewesen, Projektlose Minister zu spielen. Denn keiner von uns muss akzeptieren, dass er entweder eine Rolle IM Projekt haben darf, oder eben garkeine.
    Da das aber genauso provokant, überdies aber deutlich unsinniger gewesen wäre, haben wir uns wenigstens zusammen getan, damit wir einen einheitlichen Kurs haben.

    Nochmal zur Klarstellung:
    - Abspaltung unvermeidlich
    - Neugründung aus Organisationswille, denn Projektlose Minister sind mist

    Ich denke, das dürfte somit verständlich sein, prägnater gehts echt nicht.


    Und jetzt möge man sich bitte allerseits die Frage stellen, ob eine Grundsatzdiskussion über Sinn oder Unsinn des Ministeriums an sich hier überhaupt sinnvoll ist.
    Ich behaupte nein.

    Du kannst anspielen, wen du möchtest.
    Wenn du wegen Thema A bei Ministerium A anfragst, solltest du im Rahmen dieser Angelegenheit natürlich auch da bleiben.
    Generell aber steht es dir frei, wohin du gehst. Es werden dir keine Nachteile daraus erwachsen, denn wir respektieren Entscheidungen, die vom jeweils anderen Projekt getroffen wurden.

    *Einige Bearbeitungszeit hat es gebraucht, bis auf die Beschwerde von Leutnant Seydlitz abschließend reagiert wird. Es ist nun ein gesiegelter Amtsbrief.*

    Verehrter Leutnant Seydlitz,

    bezugnehmend auf ihr Schreiben an meine Abteilung muss ich ihnen Mitteilen, dass die angesprochenen Punkte für mich nach abgeschlossener Untersuchung so nicht nachvollziehbar sind.
    Der Söldnertrupp wurde durch Fürst Kailey Graustein gestellt, und durch den Ratsherren Wolsey nach einem Hilfegesuchen der Kompanie lediglich vermittelt. Die Finanzierung wäre hier durch Spendengelder erfolgt, die dem Ressort S&V zugegangen sind.
    Ähnliches Vorgehen hätte auch im Rahmen des Silberwüsten- Fronteinsatzes möglich sein können. Hilfsweise erwähne ich hier, dass eine Kurzfristige Bestallung von Söldnern dann zulässig ist, wenn eine anderweitige Verstärkung der Ordnungsmächte in einem Krisengebiet kurzfristig nicht anders möglich ist.
    Eure Sorge um eine aufgestellte Lehenstruppe unter Kailey Graustein teile ich jedoch, und übermittele diese Information zur weiteren Bearbeitung an die Abteilung für Gerichtsbarkeit.
    Weiterhin nehme ich Bezug auf Eure Beschwerde, nach der die Silberschwinge keine oder nicht ausreichende Geldmittel für den Einsatz erhalten hat.
    Die Kompanien der Armee ihrer Majestät haben Ausgaben und Anschaffungen, die über das übliche Budget hinaus gehen, schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen, sodass diese Geprüft und gegebenenfalls bewilligt werden können. Eine solche Anfrage lag nach meinem Kenntnisstand nicht vor, weshalb der Ratsherr Wolsey keine Handlungen vorgenommen hat.

    Für Rückfragen stehen meine Beamten und ich gerne zur Verfügung.

    Wohl affectioniert

    Fürst Ario von Kaltenbach, Ratsherr für Gesellschaft und Heimatangelegenheiten

    Pressemitteilung aus dem ministeriellen Ressort für innere Angelegenheiten

    Götterfels - Nachdem bereits die ersten Flüchtlinge in der Stadt angekommen sind und zu deren Glück gut in der Rurikhalle unterkommen konnten, äußerte sich nun heute zur Mittagsstunde der Ratsherr für innere Angelegenheiten, Fürst Ario von Kaltenbach, zum Flüchtlingszustrom.
    Man gehe im Ressort von einer deutlich steigenden Anzahl Flüchtlingen aus, und eine Unterbringung in städtischen Gebäuden müsse auf Dauer nicht die einzige Lösung bleiben, so der Ratsherr.
    Um die Rurikhalle zu entlasten und den eintreffenden Flüchtlingen kurzfristig Unterkunft zu bieten, lässt man im östlichen Marktviertel einen Kornspeicher räumen und mit Betten ausstatten. Für die Verpflegung werden Feldküchen herangezogen.
    "Das Ressort für innere Angelegenheiten sieht sich in der Pflicht, Flüchtlingsaufnahme zu einer Staatsangelegenheit zu machen. Es darf nicht sein, dass allein private Träger für Kost und Logie aufkommen müssen. Ich danke dennoch allen Helfern an dieser Stelle für ihren großartigen Einsatz. Gleichzeitig werde ich kurzfristig Gelder bereitstellen, die als Anreiz zur Flüchtlingsaufnahme an Kleinbauern und Handwerksbetriebe in Götterfels und der näheren Umgebung ausgezahlt werden. Sinn der Sache ist es, den Flüchtlingen ein möglichst normales Leben in unserer Mitte mit bezahlter Arbeit zu ermöglichen, und zeitgleich den Betrieben und Bauern Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen" so der Fürst.
    Man werde die vielen Helfer nicht in ihren Bemühungen alleine lassen, betonte er schließlich.

    Also ich habe das jetzt garnicht unter dem Rassismusaspekt gesehen.

    Für mich steht da eine Tat, die - wenn der Bericht dazu vernünftig geschrieben wird - nichts ist, was weitreichende Konsequenzen durch GK oder sonst wen nach sich ziehen würde. Es ist ja nicht das erste mal das jemand in der Stadt durch Fremdeinwirkung stirbt, diesmal eben nach Widersetzlichkeit gegen die Seraphen.
    Ihr könnt fest davon ausgehen, dass sowas im Puls der Stadt durchaus öfter mal vor kommt. Wir sind nicht in Zeiten von Pfefferspray, dreimal angedrohtem Anfassen und interner Angst vor dem strengen Gesetz.
    Wer anderer Meinung ist und jetzt unbedingt die glänzende Klinge bespielen muss, damit er den Schwarzen Mann beseitigen kann... bitte.

    Vergessen wir bitte nicht, dass ihr von diesem Vorfall aus gerüchten IC wisst. Natürlich könnt ihr das dann ganz schrecklich und furchtbar unangemessen finden, im Endeffekt zählt aber erstmal der Vorfallsbericht. Den wird aber sicher niemand lesen und dann sagen "RASSISMUS! Die Charr wurden doch ganz eindeutig nur aus reinem Rassismus getötet!"
    Eben weil es nicht eindeutig ist, nichtmal annähernd eindeutig. Es ist also nichtmal gesagt, dass all diese Fingerzeiger auch davon erfahren. Es gibt nicht nur die böse Mörderin, sondern auch Vorgesetzte, und die sind nicht als eine eingeschworene Enklave von halbkriminellen zu verstehen, die mit ihrer Zwielichtigkeit und solch furchtbar himmelschreienden Ungerechtigkeiten gegen bewaffnete Charr das ganze Reich in einen Krieg stürzen.


    Edit: Verzeihung Mahorka, ich habe geschrieben als dein Post noch nicht da war. Wenn das hier demnach unerwünscht ist, zögere nicht ihn zu löschen :smiling_face:

    Also ich bezweifle mal, dass die Charr von den Seraphen geschächtet wurden :smiling_face:

    Aber mal abgesehen davon: Friedensverhandlungen und diplomatische Beziehungen hängen nicht davon ab ob irgendwo mal ein Rasseangehöriger über den Haufen geschossen wird. Es geht um viel zu viel als das man da jeden Mist auf die Goldwaage legen könnte, zumal die große Mehrheit der Charr in Götterfels eben _nicht_ einfach getötet wird.
    Sollten die Diplomaten der Charr tatsächlich nachfragen was da los war, dann werden sie hören das sich den Anweisungen der Ordnungskräfte widersetzt wurde, mit gezogenen Waffen. Daraus ist leider ein blutiger Vorfall entstanden.
    Kein Volk wird deshalb derart essentielle Friedensverhandlungen über den Haufen schmeißen.

    Übrigens könnte man diesen Fall durchaus als verhältnismäßig verbuchen. Bewaffnete Charr die die Anweisungen der Seraphen missachten. Klar ist, dass diese Anweisung dann mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden muss. Ich würde aber niemals einem Seraphen zumuten, mit dem Schlagstock einen mit einer klinge bewaffneten Charr anzugehen, geschweigedenn diese Viecher auf den Boden zu ringen und zu fixieren. Die Charr müssen also auf sichere Art und Weise (also ohne Eigengefährdung) ausgenockt werden. Ob man sie dafür nun killen musste? Eher nicht, aber meine güte, sowas kann in der hitze des Gefechts passieren. Da wird der Bericht etwas geschönigt und gut. Das ist nichts wofür sich ein riesen Verfahren lohnen würde, zumal die Charr sowieso der "gerichtsbarkeit" der Seraphen unterliegen.

    Die beiden Charr waren unerwünschtes Assipack. Assipack vernichtet - deal with it. So krass und hart das klingt, IC ist es genau so zu sehen.

    Und kleiner Nachtrag: Die Krone würde Friedensverhandlungen bestimmt nicht abbrechen, nur weil die Charr in ihrer schwarzen Zitadelle Recht und Ordnung durchsetzen und dabei kriminell gewordene Menschen töten.

    Sicherheit und Ordnung

    Die Gerüchte der letzten Tage ziehen nicht unbemerkt an den Seraphen vorbei.
    Man hat es wohl leid, dass immer wieder Randale am Markt im Ossaviertel ausbricht, gleich welchen Grundes. Tatsächlich sieht man auch seit dem heutigen Tage an den Ständen Seraphen-Streifen patroullieren. Insgesamt sind es zu den Öffnungszeiten zwei Doppelstreifen, des Nachts befindet sich dort für den Augenblick aber niemand.
    Seltsam nur, dass man sich scheinbar überhaupt nicht um die armen Bettler in den Marktvierteln kümmert...

    Ich suche:
    Einen IC Psychologen/Psychiater der sich zu traut, ein schräges Mädel auf die gerade Bahn zu bringen.
    Weiter ins Detail gehen will ich nicht.


    Ich biete
    RP Das 2 Chars und einen NPC involvieren wird. Wie intensiv, das können wir noch klären :smiling_face:

    Wie und wo findet man uns?


    Uns wurde immer wieder mal die Frage gestellt, wie man uns finden kann, ob wir immer anspielbar sind etc.


    Antwort:

    Unser RP findet hauptsächlich in der Jagdhütte im Forst der Königin statt. Grund dafür ist einfach, dass es in der Stadt keine passenden Gebäude mehr gibt, die frei sind.
    Natürlich wird das Haus beim RP von uns IC beschrieben.

    Das Haus befindet sich IC nicht im Forst. Es steht tatsächlich im Rurikviertel.

    Wir sind jederzeit anspielbar. Besuch kann spontan erfolgen und muss nicht angekündigt oder terminiert werden. Wann immer wir spielen, könnt ihr zu uns kommen.

    Noch läuft das Fest und ich bin baff, wie viele tatsächlich noch da sind und uns ihren Abend schenken.

    Danke euch, liebe Gäste :smiling_face:


    Es freut mich zu sehen, wie viele von euch gekommen sind, und wie viele auch jetzt gerade noch da stehen und Tanzen, Schnacken und sonstwas.
    Bitte fühlt euch frei, eure Meinungen zu schreiben.
    Das hier war unser erstes Fest, und es bleibt womöglich nicht das letzte.

    Boten des Städtischen Botenhauses hängen im Auftrag des Hauses Varathor an den wichtigsten Stellen der Stadt Plakate mit Stellenangeboten aus.

    [OOC Hinweis: Interessenten bitte Madeleine Varathor oder mich hier im Forum anschreiben. Wahlweise mich (Hengist.4785) oder (Juvia.2169) ingame.]

    [OOC Hinweis: Spoiler mit normalem Text befindet sich unten. Bitte Urheberrecht beachten.]



    Spoiler anzeigen

    Reglement
    Für die
    Hochfürstliche Hausgarde
    des Hauses Varathor

    Worin enthalten:
    Wie der Dienst in der Garnison
    geschehen soll,

    Auch
    Wonach sämtliche Gardisten sich zu verhalten haben.
    Desgleichen
    Wie viel an Sold bezahlet und davon abgezogen
    wird, auch wie die Montierung gemachet werden soll.


    Ordnung halber
    In 12 Articels abgefasset.


    1. Articel
    Einleitung

    Grundlage des Dienstes als Hausgardist bilden dieses Reglement sowie Eid und Dienstvertrag. Der Wach- und
    Leibsicherheitsdienst erfordert höchstes Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und absolute Loyalität.
    Grundsätzlich muss der Gardist bei der Verrichtung seines Dienstes die Wünsche der Dienstherren, nämlich
    Ihro Durchlaucht Fürst Alaric Varathor und Erlaucht Erbgraf Caius Abilio Varathor, allzeit mit aller
    gebotenen Dienstbegierde und Eifrigkeit umsetzen. Bei genannten Personen liegt ebenfalls die oberste
    Weisungsbefugnis.


    1.1
    Ziel der Bewachung

    Es ist die oberste Aufgabe des Gardisten, das zugewiesene Bewachungsobjekt oder die Zugewiesene Person nach
    bestem Wissen und Können gegen unbefugten Übergriff, Angriff, Zutritt, Diebstahl, Feuer, Beschädigung etc
    zu schützen, im Ernstfalle auch unter Einsatz des eigenen Lebens. Der Dienst gilt vor Allem der Sicherheit der
    wohlgiebigen Familienmitglieder.
    Der Gardist hat dafür Sorge zu tragen, das Sicherheit und Ordnung im bewachten Objekt aufrechterhalten
    werden. Dazu trifft und führt er Maßnahmen durch, die präventiv und Gefahren abwehrend dem Schutz von
    Menschen, Sach und Vermögenswerten sowie der allgemeinen Ordnung dienen.
    Dem Gardisten ist dabei bewusst, dass er im Namen und Auftrag des gnädigen Hauses Varathor auftritt und
    dieses nach außen hin vertritt. Er hat insofern alles zu unternehmen, um dem Ansehen des Hauses förderlich zu sein.
    Er kann auch dazu verpflichtet werden andere Leistungen erbringen, die ebenfalls dieser Präambel
    entsprechen müssen.


    1.2
    Bedeutung des Reglements

    Die gewissenhafte und tüchtige Beachtung aller Festlegungen in diesem Reglement wird dem Gardisten zur
    Pflicht gemacht. Missachtung oder Unkenntnis des Inhalts des Reglements ist ein schwerer Verstoß gegen Eid
    und Dienstvertrag und zieht entsprechende Strafen nach sich.
    Um zu gewährleisten, dass der Gardist den Inhalt des Reglements genau kennt, wird folgendes angewiesen:

    • Das Reglement muss zur Gänze vom Gardisten einmal alle dreißig Tage genau studiert werden.
    • Die für Notfälle vorgeschriebenen Maßnahmen sind zu üben
    • Der Erhalt, die Belehrung und das richtige Verstehen, sowie alle Änderungen und Nachträge sind
      von den Gardisten schriftlich auf gesondertem Blatt durch Unterschrift zu bestätigen.


    2. Articel
    Aufgaben des Wach- und Leibsicherheitsdienstes

    Die Aufgaben umfassen generell die Sicherheit und Kontrolle:

    • Des Personals, Geschäftspartner und Besucher (wenn angewiesen)
    • Des Anwesens, Betriebseinrichtungen sowie
    • der dort lagernden Wert und des Eigentums


    3. Articel
    Unterstellungsverhältnisse

    • Disziplinarisch, in der Wachdienstausübung sowie fachlicher Dienstvorgesetzter der Hausgarde ist seine
      Erlaucht Erbgraf Caius Abilio Varathor. Er nimmt die Belange der Hausgarde wahr und übt eine
      Kontrollfunktion über den Gardisteneinsatz aus.
    • Die Leitung über das operative Tages-, sowie Nachtgeschäft wird durch einen von den in Articel 1
      genannten Personen bestimmten Gardisten übernommen.


    4. Articel
    Dienstzeiten

    • Die Aufgaben des Wach- und Leibsicherheitsdienstes werden gemäß des Dienstplanes, der von dem in
      Articel 3 genannten Verantwortlichen herausgegeben wird, wahrgenommen.
    • Der Gardist hat mind. 15 Minuten vor Dienstbeginn an seinem Dienstort zu erscheinen.
    • Bei Schichtwechsel ist für eine korrekte Übergabe/Übernahme ein Zeitraum von mind. 10 Minuten
      erforderlich.


    5. Articel
    Dienstrüstung und Waffen

    • Der Gardist ist verpflichtet während seiner Dienstzeit die vorgeschriebene Dienstrüstung und Waffen zu
      tragen, soweit nicht anders angewiesen. Er muss von jedermann, jederzeit als Gardist des Hauses
      Varathor erkennbar sein.
    • Die Dienstrüstung und die Waffen werden vom hochlöblichen Dienstherren unentgeltlich zur
      Verfügung gestellt.
    • Der Gardist hat die Dienstrüstung und Waffen pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Er hat auf
      Sauberkeit und Korrektheit an seinem Dienstort und seiner Person zu achten.
    • Das private Tragen der Dienstrüstung und Waffen ist grundsätzlich untersagt und bedarf vorheriger
      Genehmigung.


    6. Articel
    Allgemeines dienstliches Verhalten

    Den Befehlen der Familienmitglieder, vornehmlich der in Articel 1 genannten, ist Folge zu leisten. Darüber
    hinaus hat die nach Articel 3 bestimmte Person Weisungsbefugnis.

    • Die Tätigkeit des Wach- und Leibsicherheitsdienstes ist durch häufige persönliche Kontakte geprägt.
      Höfliches und korrektes Benehmen sowie Hilfsbereitschaft müssen für jeden Gardisten selbstverständlich sein.
    • Kameradschaft ist für einen ordentlichen Dienstablauf unerlässlich.
    • Ein gutes Verhältnis zur löblichen Familie ist unabdingbar.
    • Gewissenhaftigkeit, auch in den kleinsten Dingen, muss die Richtlinie allen Tuns sein.
    • Die Gardisten müssen sich bei Dienstbeginn über das Vorliegen spezieller Anweisungen informieren.
    • Während der Dienstzeit ist der Genuss von Spirituosen und sonstigen berauschenden Mitteln
      grundsätzlich verboten. Der iluminierte Dienstantritt ist untersagt. Lediglich der Genuss von
      herkömmlichem Dünnbier ist erlaubt, sofern er die Dienstfähigkeit nicht beeinträchtigt.
    • Den Gardisten ist es strengstens Untersagt, während der Dienstzeit ihren Einsatzort zu verlassen.
    • Das regeln privater Angelegenheit während des Dienstes ist zu unterlassen.
    • Der Gardist hat festgestellte Gefahren sowie die getroffenen Maßnahmen einem der in Articel 1 und 3
      genannten Personen zu melden.


    7. Articel
    Verschwiegenheit

    Der Gardist hat über alle nicht allgemein zugänglichen Informationen, die die Familie Varathor oder die zu
    bewachenden Personen und Objekte betreffen absolute Verschwiegenheit zu bewahren, gleich um welche Art
    Information es sich handelt. Bei unklarheiten ist eine der in Articel 1 benannten Personen zu konsultieren.
    Über Angelegenheiten die den Geschäftsablauf betreffen darf keine Auskunft erteilt werden. Während und
    außerhalb der Dienstzeit ist der Gardist (auch nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis) zur strengsten
    Geheimhaltung aller ihm bekannt gewordenen Vorgänge innerhalb der Familie Varathor oder der zu
    bewachenden Personen und Objekten verpflichtet.


    8. Articel
    Eignung

    Der Gardist muss zum Zeitpunkt seiner Einstellung und darüber hinaus stets die erforderliche körperliche und
    geistige Eignung besitzen. Hierdurch soll auch einer Überforderung des Gardisten entgegengewirkt werden.
    Eingesetzt werden dürfen nur solche Personen die:

    • hierfür körperlich geeignet sind (Kontrolle auf gutes Gebiss, Statur, Körperbau, Augen, soldatisches Air
      und repräsentatives Äußeres)
    • das 17. Lebensjahr vollendet haben
    • für die jeweilige Tätigkeit angemessen ausgebildet sind
    • Lesen, Schreiben und Rechnen in Grundzügen beherrschen.


    9. Articel
    Ausbildung

    Ausbildungsinhalte sind beispielsweise:

    • taktische und psychologische Grundlagen sowie deren Anwendung
    • Verhaltensübungen für Konfrontationen und Konfliktvermeidung
    • Möglichkeiten der Eigensicherung und deren praktische Anwendung im Verhältnis zur Sicherheit der Familie
    • Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
    • Zusammenwirken im Einsatztrupp
    • Kommunikation
    • Zusammenwirken mit Ordnungsbehörden (Ministerialwache, Seraphen) im Allgemeinen sowie konkreten Einzelfall


    Die Aufzeichnungen über Eignungen, Ausbildungen und besondere Befähigungen sind personenbezogen zu führen.


    10. Articel
    Hunde

    Als Diensthunde dürfen nur Hunde eingesetzt werden, die nicht zu übermäßiger Bösartigkeit neigen und dem
    Allgemeinen Anspruch an körperliche Eignung entsprechen.
    Der Hund muss sich seinem Hundeführer eindeutig unterordnen und mit diesem vertraut sein. Der Schutzdienst
    ist mindestens einmal alle sieben Tage zu üben.
    Als Hundeführer darf nur eingesetzt werden, wer die erforderliche Eignung nachgewiesen hat.
    Werden Hunde mit verschiedenen Hundeführern eingesetzt, so ist eine einheitliche Kommandosprache festzulegen
    und anzuwenden.
    Die Befestigung der Führleine am Körper des Hundeführers ist untersagt.
    Eine Hundeführung ohne Führleine darf nur dort erfolgen, wo eine Begegnung mit Dritten nicht zu erwarten ist.
    Bei einer Begegnung mit Dritten ist der angeleinte Hund fest an der kurzen Leine so zu führen, dass er Dritte
    nicht erreichen kann.


    11. Articel
    Ausrüstung mit Schusswaffen

    Die Gardisten werden mit vom hochlöblichen Hause Varathor gelieferten Schusswaffen, namentlich Pistolen,
    ausgerüstet. Die Schusswaffenträger haben alle 30 Tage an Schießübungen teilzunehmen.
    Schießübungen müssen unter Aufsicht eines Verantwortlichen durchgeführt werden.
    Eigenmächtig vorgenommene technische Veränderungen der Schusswaffen oder deren Munition sind untersagt.
    Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits
    erfolglos waren, oder keinen Erfolg versprechen. Gegen Menschen ist der Gebrauch nur zulässig, wenn der
    Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird. Ihr Gebrauch unterbleibt, wenn dadurch
    erkennbar unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet würden.
    Der Gebrauch von Schusswaffen muss vorher angedroht werden. Als Androhung gilt auch ein Warnschuss.
    Ohne Androhung dürfen Schusswaffen nur dann gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen
    Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
    Wird der Schusswaffengebrauch von einer in Artikel 1 oder 3 genannten Person befohlen, so ist der
    Gardist verpflichtet, sie einzusetzen.


    12. Articel
    Tragen von Schusswaffen

    Schusswaffen müssen in der mitgelieferten Trageeinrichtung geführt werden. Das abgleiten oder Herausfallen
    der Waffe muss durch die Sicherung verhindert sein.
    Munition darf nicht lose mitgeführt werden.
    Die Schusswaffe wird geladen und mit Patrone im Lauf geführt.


    13. Articel
    Sold und Abzüge

    Ein gemeiner Gardist erhält pro Woche:

    • 7 S u. 25 K


    Ein zur besonderen Verwendung befohlener Gardist ohne Weisungsbefugnis erhält pro Woche:

    • 8 S


    Ein zur besonderen Verwendung befohlener Gardist mit Weisungsbefugnis erhält pro Woche:

    • 9 S u. 50 K


    Der Obrist erhält pro Woche:

    • 11S u. 5 K


    Hiervon werden für Montierung, Fourage und Logie jährlich abgezogen
    Bei einem Gardisten gleich welcher Couleur:

    • 18 S u. 20 K


    Beim Obristen:

    • 10 S u. 85 K

    Die neue Gildenleitung und der Grund für den kleinen Umbruch

    Wie inzwischen möglicherweise bemerkt wurde, hat sich Foxley zurückgezogen und einige Chars in der Präsentation sind zu NPC's geworden.
    Kurze und angemessen diskrete Begründung: aus privaten Gründen.
    Gerüchten um Spaltung und dergleichen möchte ich entgegen wirken, denn es gilt: diese privaten Gründe haben keine boshafte Natur, und sind nicht auf die Mitglieder der Gilde zurück zu führen. Eben deshalb geht das Projekt auch weiter. Es herrscht nach wie vor große Einstimmigkeit über Weg und Zukunft des Projektes.

    Wie wird nun mit diesen Chars umgegangen?
    Ganz einfach: Sie werden in der bald aktualisierten Geschichte entsprechende Erwähnung finden und dann aus der Personal- oder Familienmitgliederliste gelöscht, denn diese enthält nur bespielte Chars oder solche NPC's, die im RP regelmäßig atmosphärisch genutzt werden (z.B. der arme Rugal).
    Die Gründe, nach denen das alles IC erledigt wird, möchte ich hier nicht nennen. Sie werden in der Geschichte des Hauses zu finden sein.

    Wenn der ursprüngliche Leiter nun weg ist, wer macht denn dann nun weiter?
    Das Projekt wurde von ihm an Madeleine Varathor übergeben. Allerdings nicht an den Char, sondern an die Spielerin (sie heißt hier im Forum ebenso).
    Da der Char an sich aufgrund von Position und Alter IC kein Haus führen kann, übernimmt diese Sache der jetzige Erbgraf Caius Abilio Varathor.
    Daraus ergibt sich folgende Organisation:

    OOC Leitung und Kopf der Gilde: Madeleine Varathor
    IC Leitung (z.B.für Familienangelegenheiten und Geschäfte): Caius Abilio Varathor