Sowohl in Götterfels am Schrein des Balthasar als auch bei den Löwensteiner Zaishen und Nebelkriegern sowie auf dem Arenagelände von Balthasars Liga im Herzen der Nebel kann man Einsicht in folgendes Regelwerk erhalten, gegen einen bescheidenden Obolus in Kupfer auch eine Abschrift erwerben. In dunkelroter Tinte sind folgende Zeilen enthalten:
ZitatAlles anzeigenVerehrte Kämpfer und Interessenten unter Balthasars Auge,
Das Nachfolgende bildet das offizielle Regelwerk der Ehre und des Sportsgeistes, dem sich ein jeder Kämpfer im Rahmen dieser Liga verschreibt, gleich seines Standes, seiner Herkunft oder seiner Erfahrung.
Inhaltsverzeichnis:
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Die Liga
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Nahkampf
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Regeln des Gefechts
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Zusatzregelungen (Fernkampf, Magie, Tiere/Diener)
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Drogenverbot
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Örtlichkeiten
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Turniere
[/color]Regelmissachtung
1. Balthasars Liga bildet weder eine Gilde noch einen Orden, sondern eine Anlaufstelle für gleichgesinnte Kämpfer, gleich ob Soldat oder Gladiator, ob Söldner oder Abenteurer, die eine Plattform zum Austausch ihrer Techniken und Taktiken erhalten und sich miteinander messen können. Der Vorstand der Liga wird aus den Reihen der Priester Balthasars gebildet und ist bei Fragen in Götterfels am Balthasar-Platz zu kontaktieren.
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1.a. Die Kämpfe innerhalb der Liga haben nur ein Ziel - den Sieg. Jeder Krieger und jeder Kampfkünstler, der gewillt ist, Balthasar Respekt zu zollen, erhält die Gelegenheit, seine Kraft und sein Können mit Gleichgesinnten zu messen.
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1.b. Als einzige Anforderungen, die der Beitritt in die Liga mit sich bringt, muss der Kämpfer seinen Namen in die Mitgliederliste eintragen, einen Ort angeben, an dem eventuelle Herausforderungen zum Kampf ihn erreichen, und sich dazu bereit erklären, Balthasar, dem Gott des Krieges und Herrn über die Kampfarena, seinen Respekt zu erweisen.
[/color]1.c. Jeder Kämpfer ist für sich selbst verantwortlich. Für im Gefecht erlittene Verletzungen oder sonstige Problematiken kann er nicht entschädigt werden.
2. Im Fokus der Gefechte steht der Nahkampf zwischen den Kontrahenten. Gekämpft wird in allen Disziplinen des bewaffneten wie auch unbewaffneten Nahkampfes, frei nach bevorzugter Wahl der Kontrahenten.
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2.a. Es ist jedem Kämpfer selbst überlassen, ob er zu scharfen Waffen oder stumpfem Trainingsgerät greift.
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2.b. Es ist jedem Kämpfer selbst überlassen, ob und wie gründlich er für den Schutz seines eigenen Körpers Sorge trägt.
[/color]2.c. Jeder Kämpfer hat sich um selbst um eigene Bewaffnung und Ausrüstung zu kümmern.
- 2.c.I. Im Zweifelsfall steht trotzdem stets ein Standardarsenal an schlichten Waffen zur Verfügung, aus dem Ersatz gewählt werden kann. Werden diese im Gefecht beschädigt, muss der Verantwortliche die Kosten tragen.
3. Der Verlauf des Kampfes unterliegt strikten Richtlinien.
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3.a. Ein Kampf wird stets zwischen gleich vielen Kontrahenten auf beiden Seiten geführt, es sei denn eine Seite erklärt sich explizit dazu bereit, gegen eine größere Anzahl Kontrahenten anzutreten.
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- 3.a.I. Magisch beschworene Diener, Tiergefährten und ähnliche Kreaturen zählen dabei nicht als eigenständige Kontrahenten.
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3.b. Ein Kampf gilt grundsätzlich dann als entschieden und beendet, wenn einer der beiden Kämpfer entweder außer Gefecht gesetzt wird, einem angedeuteten Todesstoß nicht entkommen kann, seine Aufgabe erklärt oder aber den Rand der Kampffläche übertritt.
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3.c. Im Falle eines Kampfes mit mehreren Beteiligten scheidet bei Eintritt der entsprechenden Kriterien nur der jeweils betroffene Kämpfer aus dem Gefecht aus und muss seitens seiner Mitstreiter und Kontrahenten die Gelegenheit erhalten, sich aus dem Ring zurückzuziehen.
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3.d. Die Kämpfe können stets - müssen aber nicht - von einem beauftragten Ringrichter überwacht werden, der für die Einhaltung des Ehrenkodex sorgt. Üblicherweise übernimmt ein Priester Balthasars diese Funktion, allerdings kann der Vorstand der Liga auch einen anderen Ringrichter ernennen. Seinen Anweisungen ist stets Folge zu leisten, und außer ihm darf Niemand in den Kampf eingreifen. Der Ringrichter behält sich das Recht vor, eskalierende Kämpfe zu beenden.
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- 3.d.I. Für Turnierkämpfe und andere, deren Resultat aus einem anderen Grund öffentlich anerkannt werden soll, ist die Aufsicht durch einen Ringrichter obligatorisch.
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3.e. Quälerei oder mutwillige Verletzungen des Kontrahenten, die nicht dem Zweck des ehrbaren Sieges dienlich sind, sind nicht geduldet. Außerdem hat ein Kontrahent stets dem Vorsatz zu folgen, seinen Gegner nicht zu töten oder ihm bleibende Schäden zuzufügen. Unfälle geschehen und sind als Risiko in Kauf zu nehmen, aktive Verstöße gegen diese Regel jedoch werden besonders hart geahndet.
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- 3.e.I. Diese Regel wird außer Kraft gesetzt, wenn von beiden Seiten ein Kampf auf Leben und Tod gewünscht wird. Die Aufsicht durch einen Ringrichter ist dafür obligatorisch.
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3.f. Die körperliche Verfassung, in der ein Kämpfer antritt, obliegt allein seiner Verantwortung. Es wird allerdings Vernunft von ihm erwartet, und wenn der Ringrichter einen Kämpfer für kampfuntauglich erklärt, so ist dies verbindlich, bis er vom Gegenteil überzeugt ist.
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3.g. Ob ein Kampf unter zusätzlichen Auflagen und Regeln der Ehre stattfinden soll, liegt einzig und allein im Ermessen der jeweiligen Kämpfer. Wenn sich beide Seiten dazu einverstanden erklären, eigene Regeln hinzuzufügen, sind diese für die Dauer des jeweiligen Kampfes genauso verbindlich wie alle anderen.
[/color]3.h. Die Kämpfer sind angehalten, einander mit Respekt zu behandeln. Spott und Hohn haben im Ring keinen Platz.
4. Der Gebrauch von Magie, Fern- und Explosivwaffen, und magisch beschworenen, tierischen oder konstruierten Begleiterkreaturen ist nur gestattet, sofern beide Seiten sich dazu einverstanden erklären.
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4.a. Für Kämpfe, die unter Anwendung solcher Mittel stattfinden sollen, übernehmen beide Seiten die Verantwortung und Garantie dafür, die Anwendung dieser Mittel in kontrollierten Maßen zu halten, sodass sie keine Gefahr für Zuschauer oder das Umfeld des Arenageländes darstellen.
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4.b. Für Kämpfe, die unter Anwendung solcher Mittel stattfinden sollen, ist immer die Anwesenheit eines Ringrichters erforderlich.
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- 4.b.I. Diese Regel kann außer Kraft gesetzt werden, wenn eine vom Liga-Vorstand bewilligte Ausnahmegenehmigung eingeholt wird oder einer der beteiligten Kämpfer ein Mitglied des Vorstandes ist.
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4.c. Für Kämpfe, in denen Magie gewirkt werden soll, muss vorher unter den Kontrahenten abgeklärt werden, ob die Anwendung außerhalb des Kampfes vorbereiteter Zauber - beispielsweise Siegel oder Mantren - erlaubt ist oder nicht.
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4.d. Für Kämpfe, in denen Fern- und Explosivwaffen verwendet werden sollen, stehen jedem Kämpfer davon inklusive der Munition nur so viele zur Verfügung, wie er selbstständig mit sich führen kann.
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4.e. Für Kämpfe, in denen magisch beschworene, tierische oder konstruierte Begleiterkreaturen beteiligt werden sollen, muss der Herr der jeweiligen Wesen die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese ausreichend unter seiner Kontrolle stehen und dementsprechend dazu in der Lage sind, eigenständig oder auf entsprechendes Kommando hin im Rahmen derselben Regeln zu agieren wie alle normalen Benutzer des Kampfgeländes.
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- 4.e.I. Zeigt ein entsprechendes Wesen sich dazu im Kampf unfähig, behält sich der Ringrichter das Recht vor, es auszuschalten oder dies nach Eigenermessen anzuordnen.
4.f. Zeigt ein Kämpfer sich in den Augen des Liga-Vorstandes unfähig, die Anwendung solcher Mittel angemessen zu kontrollieren, wird ihm diese für künftige Kämpfe untersagt, bis der Vorstand der Liga vom Gegenteil überzeugt ist.
5. Der Gebrauch von Giften, Drogen oder sonstiger das Bewusstein und/oder den Körper beeinflussender Substanzen ist im Kampf strikt verboten.
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5.a. Die Ausnahme bildet Medizin, die aus gesundheitlichen Gründen eingenommen wird, solange der Kämpfer die Verantwortung dafür übernimmt, dass sie den Verlauf des Gefechts nicht manipuliert.
[/color]5.b. Für Turniere aller Art im Rahmen der Liga muss sich jeder Teilnehmer einem Drogentest unterziehen.
6. Da die Priesterschaft Balthasars mit den Zaishen und Nebelkriegern zusammenarbeitet, ist der Ort der Kampfaustragung standardmäßig ein eigens reserviertes Areal im Herzen der Nebel.
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6.a. Für sämtliche verursachte Schäden an diesem Areal, egal ob im Kampf oder außerhalb dessen verursacht, trägt der Verantwortliche alle anfallenden Kosten.
[/color]6.b. Auch andere Arenen, Trainingsplätze und Kampfgruben in ganz Tyria können für Kämpfe der Liga verwendet werden.
- 6.b.I. Wenn das lokale Gesetz am gewählten Ort der Kampfaustragung damit oder mit Regeln der Liga im Konflikt steht, muss dieser Umstand mit Priorität behandelt und der Kampf entsprechend unterlassen oder eingeschränkt werden. Jeder Kämpfer trägt selbst dafür Sorge, sich ausreichend über die Rechtslage, der die jeweilige Örtlichkeit unterliegt, zu informieren und ihr strikt Folge zu leisten. Tut er dies nicht, handelt er nicht im Sinne der Liga, womit diese keine Verantwortung übernehmen kann.
7. Gültige Turniere können ausschließlich vom Vorstand der Liga beschlossen werden. Zusatzregelungen sowie Ablauf und Ziel des Turniers sind dabei stets variabel, um Abwechslung und bleibende Herausforderung zu garantieren. Turniere finden in den Teamgrößen 1vs1, 2vs2 und 3v3 statt.
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7.b. In der Kategorie 1vs1 wird dem Sieger der ruhmreiche Titel des Arenachampions verliehen, den er in zukünftigen Turnieren verteidigen muss. Falls der Arenachampion an einem Folgeturnier nicht länger teilnimmt, wird der Titel neu vergeben.
[/color]7.c. In allen Kategorien werden Gold-, Silber-, und Bronzemedaillen für den jeweils ersten, zweiten und dritten Platz ausgeschrieben. Außerdem erhalten Sieger jeweils variierende Belohnungen, die zu Turnierbeginn festgelegt werden.
8. Bei Missachtung einer Regel werden je nach dem, wie schwerwiegend diese ist, entsprechende Maßnahmen ergriffen, um den Regelbruch zu ahnden. Diese können von einer simplen Abmahnung bis hin zu einem permanenten Bann aus der Liga reichen.
Ehre sei dem Kriegsgott,
Priester Sentenzar Dronon