Mouvelianische Jahreszeit: | Abrechnungs zeitraum Tage: | Quartals Beschreibung: | Endbetrag pro Quartal: |
Jahreszeit des Zephyrs | 90 Januar/Februar/März | Frühjahr | 11 Silber 25 Kupfer |
Jahreszeit des Phönixs | 91 April/Mai/Juni | Sommer | 11 Silber 30 Kupfer |
Jahreszeit der Stecklinge | 92 Juli/August/September | Herbst | 11 Silber 35 Kupfer |
Jahreszeit des Kolosses | 92 Oktober/November/Dezember | Winter | 11 Silber 35 Kupfer |
Monatlich | |
Stallbox: | 1 Silber 30 Kupfer |
Futterkosten: | 2 Silber 40 Kupfer |
Gesamt Monatlich: | 3 Silber 70 Kupfer |
zzgl. | Extras |
Zusätzlich auf anfrage/ Wunsch und Vertraglich festgelegte Extras: |
Beritt: | 25 Kupfer pro Einheit/ Stunde Maximal 4 Stunden 4 Tage die Woche (Gesondert Festzuhalten) |
Paddock/ Weide Instandhaltungskosten: | 15 Kupfer nur beim Wunsch Mehrstündigen Freigangs. |
Zusätzliche Pflege zb Waschen/ Reinigen des Raptor: | 10 Kupfer pro Stunde |
Transportdienst zu Götterfels Toren: | Je weg 5 Kupfer, weitere oder andere Wege, nur in Absprache. |
Zusätzliche Kosten, die vom Besitzer zu Tragen sind: |
Krallen Pflege: | zwei mal im Jahr |
Tiermedizinische Versorgung: | Individuell |
Ausbildung / Training | Nach absprache! |
Zusätzlich werden mit jedem abgeschlossenen Vertrag, folgende Regeln und Verhaltens regel festgelegt: |
Punkt: | Vertrags Bedingungen: | Zusatz zu: |
1 | Die Vertragsparteien verpflichten sich die Einschränkungen und Vorschriften Ihrer Majestät und des Krytanischen Ministeriums bezüglich des Gebrauchs von Reittieren zu beachten. | Zu 1 Mit Ausnahme eines Passierscheins, ausgestellt durch die Hiesigen Seraphen von Götterfels oder dem Ministerium selbst und unter dessen Auflagen. |
2 | Menschen Massen werden grundsätzlich gemieden. | Ebenfalls hierbei Punkt 1 beachten. |
3 | Schäden die durch den Raptor, an Fremden Eigentum oder Personen verursacht wurden, sind vom Besitzer zu tragen. | Zu 3 Mit Ausnahme von Wild das gerissen wird/ wurde, das ist in der Stall miete enthalten und wird Quartals berechnet mit abgeführt. |
4 | Der Marstall ist zu Jederzeit berechtigt, den Seraphen oder dem Ministerium Auskünfte über die Tiere im Stall zu erteilen oder gegebenenfalls eine Beschlagnahmung durch hiesige Ämter durchzuführen. | Soll heißen, ist ein Tier von den Ämtern beschlagnahmt, findet es im Marstall vorübergehend eine Kosten freie Unterkunft und wird dort unter Verschluss bleiben, bis etwas anderes gesagt wird. Das gilt eben so für die dort bereits stehenden Tiere. |
5 | Der Marstall behält sich vor, bei Vertragsbruch umgehend die Kündigung auszusprechen. |