Marstall Miete und Vertrag

  • Mouvelianische Jahreszeit:Abrechnungs zeitraum Tage:Quartals Beschreibung:
    Endbetrag pro Quartal:


    Jahreszeit des Zephyrs90 Januar/Februar/MärzFrühjahr11 Silber 25 Kupfer
    Jahreszeit des Phönixs91 April/Mai/JuniSommer11 Silber 30 Kupfer
    Jahreszeit der Stecklinge92 Juli/August/SeptemberHerbst11 Silber 35 Kupfer
    Jahreszeit des Kolosses92 Oktober/November/DezemberWinter11 Silber 35 Kupfer
    Monatlich
    Stallbox:1 Silber 30 Kupfer
    Futterkosten:2 Silber 40 Kupfer
    Gesamt Monatlich:3 Silber 70 Kupfer
    zzgl.Extras


    Zusätzlich auf anfrage/ Wunsch und Vertraglich festgelegte Extras:
    Beritt:25 Kupfer pro Einheit/ Stunde Maximal 4 Stunden 4 Tage die Woche (Gesondert Festzuhalten)
    Paddock/ Weide Instandhaltungskosten:15 Kupfer nur beim Wunsch Mehrstündigen Freigangs.
    Zusätzliche Pflege zb Waschen/ Reinigen des Raptor:10 Kupfer pro Stunde
    Transportdienst zu Götterfels Toren:Je weg 5 Kupfer, weitere oder andere Wege, nur in Absprache.


    Zusätzliche Kosten, die vom Besitzer zu Tragen sind:
    Krallen Pflege:zwei mal im Jahr
    Tiermedizinische Versorgung:Individuell
    Ausbildung / TrainingNach absprache!


    Zusätzlich werden mit jedem abgeschlossenen Vertrag, folgende Regeln und Verhaltens regel festgelegt:
    Punkt:Vertrags Bedingungen:Zusatz zu:
    1Die Vertragsparteien verpflichten sich die Einschränkungen und Vorschriften Ihrer Majestät und des Krytanischen Ministeriums bezüglich des Gebrauchs von Reittieren zu beachten.Zu 1 Mit Ausnahme eines Passierscheins, ausgestellt durch die Hiesigen Seraphen von Götterfels oder dem Ministerium selbst und unter dessen Auflagen.
    2Menschen Massen werden grundsätzlich gemieden.Ebenfalls hierbei Punkt 1 beachten.
    3Schäden die durch den Raptor, an Fremden Eigentum oder Personen verursacht wurden, sind vom Besitzer zu tragen.Zu 3 Mit Ausnahme von Wild das gerissen wird/ wurde, das ist in der Stall miete enthalten und wird Quartals berechnet mit abgeführt.
    4Der Marstall ist zu Jederzeit berechtigt, den Seraphen oder dem Ministerium Auskünfte über die Tiere im Stall zu erteilen oder gegebenenfalls eine Beschlagnahmung durch hiesige Ämter durchzuführen.Soll heißen, ist ein Tier von den Ämtern beschlagnahmt, findet es im Marstall vorübergehend eine Kosten freie Unterkunft und wird dort unter Verschluss bleiben, bis etwas anderes gesagt wird. Das gilt eben so für die dort bereits stehenden Tiere.
    5Der Marstall behält sich vor, bei Vertragsbruch umgehend die Kündigung auszusprechen.

    6 Mal editiert, zuletzt von Loki (3. September 2019 um 20:34)

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