Dienstvorschriften Fünfte Kompanie "Silberschwinge"

  • Hier befinden sich die Regelungen für die Soldaten der 5. Kompanie 'Silberschwinge'.
    Diese orientieren sich an den durch Lore und Engine bekannten Aufgaben sowie Strukturen und Rechten der Seraphen.

    Verzeichnis:
    1. Dienstvorschrift 'Sollausstattung'
    2. Dienstvorschrift 'Dienstgrade'
    3. Dienstvorschrift 'Kerkerregelung'
    4. Dienstvorschrift 'Schusswaffen'
    5. Dienstvorschrift 'Körperlicher Zwang'

  • Dienstvorschrift „Sollausstattung“
    Fünfte Kompanie „Silberschwinge“, Seraphen

    §1. Diese Dienstvorschrift regelt die Abgabe, das Tragen und die Pflege der Uniform des Soldaten der 5. Kompanie "Silberschwinge".

    §2. Dem Soldaten wird bei Eintritt oder Versetzung zur Kompanie eine persönliche Erstausrüstung abgegeben, falls diese bereits vorhanden entfällt die Abgabe. Soldaten mit speziellen Funktionen wird eine den besonderen Aufgaben entsprechende Zusatzausrüstung abgegeben. Zusammensetzung und Umfang der Erst- und Zusatzausrüstung werden im
    Befehl des kommandierenden Offiziers oder des Quartiermeisters festgehalten. Darin wird auch festgelegt, über welche Sollausstattung alle Soldaten während der Dauer der Anstellung bei der Kompanie Silberschwinge verfügen müssen.

    § 3. Die Erstausrüstung sowie eine allfällige Zusatzausrüstung wird dem Soldaten unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

    §4. Die Uniform darf nur im Dienst und auf dem Arbeitsweg sowie bei Anlässen, für welche das Kommando das Tragen der Uniform bewilligt, getragen werden. Die zulässigen Tragearten der Uniform werden in einem Befehl des kommandierenden Offiziers geregelt.

    §5. Der Soldat hat seine Ausrüstung auf eigene Kosten in gutem Zustand zu halten und Reinigungen, kleinere Instandsetzungsarbeiten sowie Reparaturen selbst vorzunehmen. Wird Ausrüstung im Rahmen der Dienstausübung beschädigt oder unbrauchbar gemacht, so wird dem Soldaten ein Ersatzuniformstück zugeteilt. Einzelheiten werden individuell mit
    dem Quartiermeister geregelt.

    §6. Der Leitende Offizier oder der Quartiermeister kann Kontrollen über das Vorhandensein und den Zustand der Ausrüstung durchführen lassen.

    §7. Sämtliche Uniformstücke und Ausrüstungsteile werden bloss leihweise abgegeben und bleiben im Eigentum der Kompanie. Ausgetragene Uniformstücke und
    Ausrüstungsteile sind dem Quartiermeister zur Prüfung zu übergeben. Mit den beim Austritt noch vorhandenen Uniformstücken und Ausrüstungsteilen ist gleich zu verfahren. Einzelheiten werden durch den Quartiermeister geregelt.

  • Dienstvorschrift „Dienstgrade“
    Fünfte Kompanie „Silberschwinge“, Seraphen

    §1 Regelung
    Diese Dienstvorschrift behandelt die Dienstgrade der Fünften Kompanie „Silberschwinge“ der Seraph-Wache Götterfels und ihre verschiedenen Befugnisse sowie Funktionen und vorausgesetzte Ausbildung.

    §2 Oberleutnant
    Der Dienstgrad „Oberleutnant“ beschreibt einen Offizier, welcher sich als ausgezeichneter Führer einer Kompanie unter Beweis gestellt hat. Der Oberleutnant kann in Einsätzen Verbände bestehend aus zwei oder mehreren Kompanien führen. Er ist direkt der Befehlsgewalt eines Hauptmanns unterstellt.

    2.1 Ausbildung:
    Ausbildung zum Führen mehrerer Kompanien vorhanden

    2.2 Funktion:
    Kompaniechef
    Verbandsführer
    Ausbilder für Unteroffiziere und Offiziere

    2.3 Befugnisse:
    ist dem Leutnant vorgesetzt
    kann Einheiten in der Größe mehrerer Kompanien führen
    kann Ausbildungseinheiten durchführen
    kann die gesamte Tagesordnung der Kompanie anordnen

    §3 Leutnant
    Der Dienstgrad „Leutnant“ beschreibt den ersten Rang der Dienstgradgruppe „Offizier“, welcher die Ausbildung zum Führen von Kompanien abgeschlossen und durch herausragende Fähigkeiten seines Dienstgrades verdient gemacht hat. Ein Leutnant kann als Zugführer und in besonderem Fall als Kompaniechef einer eigenständigen Kompanie tätig werden.

    3.1 Ausbildung:
    Ausbildung zum Führen einer Kompanie vorhanden

    3.2 Funktion:
    Kompaniechef
    Zugführer
    Ausbilder für Unteroffiziere

    3.3 Befugnisse:
    ist dem Stabsfeldwebel vorgesetzt
    kann Einheiten in Kompaniegröße führen
    kann Ausbildungseinheiten durchführen
    kann die gesamte Tagesordnung der Kompanie anordnen

    §4 Hauptfeldwebel
    Der Dienstgrad „Hauptfeldwebel“ beschreibt einen Unteroffizier, welcher die Zugführerausbildung abgeschlossen und sich durch qualitativ herausragende Fähigkeiten seines Dienstgrades verdient gemacht hat. Er ist allen anderen unteren Dienstgraden vorgesetzt und ist in der Regel zum Zugführer eines vollständig eigenständigen Zuges erhoben worden und somit im Kompaniestab. Als Kompaniefeldwebel eingesetzte Hauptfeldwebel sind direkte Zuarbeiter der Kompanieführung und haben entsprechend administrative Entscheidungsgewalt.

    4.1 Ausbildung:
    Zugführerausbildung vorhanden

    4.2 Funktion:
    Kompaniefeldwebel
    Zugführer
    Ausbilder
    Quartiermeister

    4.3 Befugnisse:
    ist dem Feldwebel vorgesetzt
    kann Einheiten in Zuggröße führen
    kann Ausbildungseinheiten durchführen
    kann Patroulliengänge anordnen
    kann eigenständig Fälle bearbeiten

    §5 Feldwebel
    Der Dienstgrad „Feldwebel“ beschreibt einen Unteroffizier, welcher die Zugführerausbildung abgeschlossen und sich durch herausragende Fähigkeiten seines Dienstgrades verdient gemacht hat. Er ist allen anderen Dienstgraden vorgesetzt und ist in besonderen Fällen zum Zugführer eines vollständig eigenständigen Zuges erhoben worden und somit im Kompaniestab. Dienstältere Feldwebel werden unter anderem als Quartiermeister der Kompanie eingesetzt.

    5.1 Ausbildung:
    Zugführerausbildung vorhanden

    5.2 Funktion:
    Zugführer
    Ausbilder
    Quartiermeister

    5.3 Befugnisse:
    ist dem Korporal vorgesetzt
    kann Einheiten in Zuggröße führen
    kann Ausbildungseinheiten durchführen
    kann Patroulliengänge anordnen
    kann eigenständig Fälle bearbeiten

    §6 Korporal
    Der Dienstgrad „Korporal“ beschreibt den ersten Rang der Dienstgradgruppe „Unteroffizier“. Somit kann er Ausbildungsmodule anordnen und diese selbst oder durch einen Hauptgefreiten durchführen lassen. Desweiteren können ihm Einheiten in der Größe „Gruppe“ zugeteilt werden. Er besitzt vollständige Befehlsgewalt über die Seraphen unter ihm.

    6.1 Ausbildung:
    Unteroffiziersausbildung vorhanden

    6.2 Funktion:
    Gruppenführer
    Ausbilder

    6.3 Befugnisse:
    ist dem Hauptgefreiten vorgesetzt
    kann Einheiten in Gruppengröße führen
    kann Ausbildungseinheiten durchführen
    kann Patroulliengänge anordnen
    kann eigenständig Fälle bearbeiten


    §7 Hauptgefreiter
    Der Dienstgrad „Hauptgefreiter“ beschreibt einen vollständig ausgebildeten Seraphen, welcher die erweiterte Ausbildung zum Führen von Trupps erhalten hat. Er ist allen anderen Dienstgraden unter ihm vorgesetzt und hat direkte Befehlsgewalt über diese.

    7.1 Ausbildung:
    Erweiterte Ausbildung zum Führen von Soldaten vorhanden

    7.2 Funktion:
    Patroullienführer
    Ausbilder in Absprache mit einem Unteroffizier

    7.3 Befugnisse:
    ist dem Obergefreiten vorgesetzt
    kann Einheiten in Truppgröße führen
    kann Ausbildungseinheiten durchführen
    kann Patroulliengänge anordnen
    kann eigenständig Fälle bearbeiten


    §8 Obergefreiter
    Der Dienstgrad „Obergefreiter“ unterscheidet sich im Kern durch eine längere Dienstzeit gegenüber dem Gefreiten. Er ist dem Gefreiten vorgesetzt.

    8.1 Ausbildung:
    Ausbildung zum Führen von Soldaten vorhanden

    8.2 Funktion:
    Patroullienführer

    8.3 Befugnisse:
    ist dem Gefreiten vorgesetzt
    kann Patroulliengänge anordnen
    kann eigenständig Fälle bearbeiten


    §9 Gefreiter
    Der Dienstgrad „Gefreiter“ beschreibt einen erfahrenen Soldaten, welcher sich mit den dienstlichen Begebenheiten auskennt und andere Soldaten an seiner Erfahrung teilhaben lässt.

    9.1 Ausbildung:
    Ausbildung zum Führen von Soldaten vorhanden

    9.2 Funktion:
    Patroullienführer

    9.3 Befugnisse:
    kann Patroulliengänge anordnen
    kann eigenständig Fälle bearbeiten


    §10 Soldat
    Der Dienstgrad „Soldat“ beschreibt einen vollständig ausgebildeten Soldaten. Er hat allerdings noch keinerlei Befugnis andere Soldaten zu führen.

    10.1 Ausbildung:
    Grundkenntnisse vorhanden (Kampf, Wachdienst, Aktenarbeit)

    10.2 Funktion: ---

    10.3 Befugnisse: ---


    §11 Rekrut
    Der Dienstgrad „Rekrut“ beschreibt den Frischling in der Seraph-Armee ohne militärische oder verwaltungstechnische Ausbildung. Er lernt und hat sich zu den Ausbildungsmodulen der Kompanie freiwillig zu melden. Ist dies nicht der Fall wird er ohne große Abmahnung aus dem Militärwesen entfernt.

    11.1 Ausbildung: ---

    11.2 Funktion: ---

    11.3 Befugnisse: ---

    §12 Vorbild
    Jeder Soldat hat seinem Kameraden jederzeit ein Vorbild zu sein und ihn bei Fehlern darauf aufmerksam zu machen. Dies hat nachträglich in der Dienststube zu geschehen, um einen geregelten Ablauf im Einsatz zu gewähren.

    §13 Beförderungen
    13.1 Beförderungen werden vom direkten Vorgesetzten beim Zugführer vorgeschlagen und von diesem bearbeitet. Beförderungen werden ausschließlich vom zuständigen Zugführer oder dem Kompaniechef direkt durchgeführt.
    13.2 Für eine Beförderung muss ein besonderer dienstlicher Grund vorhanden sein.
    13.3 Dienstliche Gründe:
    Besondere Verdienste im Einsatz auf längere Zeit
    Besonderer Vorbildcharakter gegenüber den anderen Soldaten
    Besondere Qualitäten im Führen von Seraphen

    §14 Degradierungen
    14.1 Degradierungen werden vom direkten Vorgesetzten des Soldaten beim Zugführer vorgeschlagen und von diesem bearbeitet. Degradierungen werden ausschließlich vom zuständigen Zugführer oder dem Kompaniechef direkt durchgeführt.
    14.2 Degradierungen werden dann ausgesprochen, wenn der Seraph zeigt, dass er für seinen aktuellen Dienstgrad nicht geschaffen ist.
    14.3 Degradierungen können nur bis zum Dienstgrad „Soldat“ ausgesprochen werden. Zeigt sich der Soldat dann immer noch mit seinem Dienstgrad überfordert, hat er sofort vom Zugführer oder Kompaniechef aus dem Militärdienst entlassen zu werden.
    14.4 Eine Degradierung auf den Dienstgrad „Rekrut“ ist nicht möglich, da die Unterscheidung zwischen „Rekrut“ und „Soldat“ die vorhandene Militärausbildung ist.

  • Dienstvorschrift „Kerkerregelung“
    Einheitenübergreifende Dienstvorschrift der Seraphen

    §1 Die Dienstvorschrift „Kerkerregelung“ regelt das Verhalten und Vorgehen der Soldaten ihrer Majestät im Kerker zu Götterfels.

    §2 Der jeweils diensthabende Kerkermeister ist allen anderen Soldaten dienstlich vorgesetzt. Er allein hat die Gewalt über die Zellenschlüssel und händigt sie bei Bedarf aus.

    §3 Wie in der Stadt selbst, haben sich die Einheiten bei der Bearbeitung ihrer Fälle nicht gegenseitig in die Quere zu kommen. Ausnahmen hier bilden die kompanieübergreifenden Fälle. Dort jedoch sollen die Einheiten als eines auftreten. Übergreifende Dispute sollen nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen werden, hierzu gehören auch die Gewölbe des Kerkers.

    §4 Vor der Inhaftierung in die jeweilige Kerkerzelle, ist der zu inhaftierende sorgfältig zu durchsuchen. Sämtliche Gegenstände haben dem Gefangenen abgenommen und in einer jeweiligen Schatulle aufbewahrt zu werden. Auch hierüber hat allein der Kerkermeister die jeweilige Gewalt.
    Zu den persönlichen Gegenständen, zählt ebenso die eigene Kleidung der Personen. Sie hat durch entsprechende einfache Gefangenenkluft ausgetauscht zu werden.

    §5 Gefangene haben das Recht auf Empfang von Besuchern, sollte dieses nicht durch eine andere Anordnung verwehrt werden. Ebenso wie den Gefangenen sind den Besuchern sämtliche Waffen wie auch persönliche Gegenstände abzunehmen. Körperkontakt ist hierbei strikt untersagt!

    §6 Essensregelung:
    6.1 Dem Inhaftierten stehen dreimal täglich Essensrationen aus Brot und Wasser zu. Mittags ist dem Gefangenen ebenso eine Schüssel Haferschleim zu reichen.
    6.2 Bei guter Führung steht dem Gefangenen zusätzlich zum Haferschleim frisches Obst zu.

    §7 Waschung:
    7.1 Auf Wunsch darf sich der Inhaftierte unter Beaufsichtigung durch Wachpersonal waschen. Hierfür erhält er Kernseife sowie einen Eimer Wasser.
    7.2 Auch steht es dem Inhaftierten zu, nur von einem Soldaten des jeweiligen Geschlechtes beaufsichtigt zu werden.
    7.3 Sollte ein Gefangener darauf pochen sich ohne Beaufsichtung waschen zu dürfen, ist dem Wunsch nicht nachzukommen.

    §8 Fixierung
    8.1 Zusätzlich zur Inhaftierung sind dem Gefangenen mit Handeisen die Hände so zu fixieren, dass er mit ihnen die Nahrungsaufnahme sowie eine Waschung vollziehen kann.
    8.2 Sollte weitere Gefahr bestehen, sind dem Gefangenen die Hände und Füße zu so fesseln und mit Ketten an einem Ring an der Wand zu fixieren, dass es ihm nicht möglich ist den Raum vollständig zu nutzen.
    8.3 Geht von dem Gefangenen eine hohe Lärmbelästigung aus, hat er mithilfe eine Knebels ruhig gestellt zu werden.

    §9 Treten Verletzungen bei einem Inhaftierten auf, ist auf der Stelle ein Feldarzt oder Feldsanitäter zu konsultieren.

    §10 Regelung bei Verdächtigen und Schutzbedürftigen, sowie generell bei Adel
    10.1 Bei Verdächtigen sowie Schutzbedürfigen, die aufgrund dessen in Gewahrsam genommen werden sowie generell bei Adeligen, besteht die Möglichkeit persönliche ungefährliche Gegenstände mit in die Zelle nehmen zu dürfen. Hierzu gehört auch das Recht auf die eigene Kleidung.
    10.2 Die Essensration für Verdächtige, Schutzbedürftige und Adelige sieht vor, dass ein ausgewogene Ernährung erfolgt. Dem Inhaftierten steht Fleisch, Obst und Gemüse zu.
    10.3 Adelige, Verdächtige sowie Schutzbedürftige sind dazu berechtigt, sich auch ohne Beaufsichtung zu waschen. Ansonsten gibt es hier keine Sonderregelung.
    10.4 Die Fixierung von Verdächtigen, Schutzbedürftigen sowie Adeligen ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie sich dem Wachpersonal widersetzen. Hier liegt eine Straftat vor, die geahndet wird.

    §11 Nutzung durch die Ministerialwache:
    11.1 Die Verwaltung des Kerkers obliegt den Soldaten ihrer Majestät. Sie sind in den Gewölben des Kerkers den Wachen des Ministeriums dienstlich vorgesetzt.
    11.2 Gefangene des Ministeriums erhalten die gleiche Behandlung wie Gefangene der Seraphen.

  • Dienstvorschrift Schusswaffen (Pistolen der regulären Seraphen Infanterie im Stadtdienst)
    Einheitenübergreifende Dienstvorschrift der Seraphen


    §1 Die Dienstvorschrift "Schusswaffen" regelt den Gebrauch von Handfeuerwaffen im regulären Stadtwachdienst der Seraphen, außerdem deren Zulassung.


    §2 Der Waffenmeister ist auch in diesem Bereich der neuartigen Bewaffnung jedem Seraphen in Belangen, die seinen Tätigkeitsbereich betreffen, vorgesetzt.


    §3 Schusswaffen werden nur an Seraphen ab dem Dienstgrad "Gefreiter" ausgehändigt, sofern eine einwandfreie Dienstakte vorliegt und davon ausgegangen werden kann, dass der betreffende Seraph den besonderen Erfordernissen im Schusswaffengebrauch gewachsen ist, und die erforderliche Eignung hierfür mitbringt. Sofern alle Voraussetzungen für das Tragen der Schusswaffe erfüllt sind, ist das Mitführen dieser als verpflichtend anzusehen. Die Beurteilung der einzelnen Seraphen hinsichtlich ihrer Eignung obliegt dem Waffenmeister, der hierbei regelmäßig vom Kompaniefeldwebel kontrolliert werden muss.


    §4 Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits erfolglos waren, oder keinen Erfolg versprechen. Gegen Menschen ist der Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.


    §5 Schusswaffen dürfen nur die dazu bestimmten Seraphen gebrauchen und nur, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ihr Gebrauch unterbleibt, wenn dadurch erkennbar unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet würden.


    §6 Der Gebrauch von Schusswaffen muss vorher angedroht werden. Als Androhung gilt auch ein Warnschuss. Ohne Androhung dürfen Schusswaffen nur dann gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.


    §7 Die Nutzung unmittelbaren Zwanges ist vorher anzudrohen. Die Androhung darf nur dann unterbleiben, wenn die Umstände sie nicht zulassen oder unmittelbarer Zwang sofort angewendet werden muss, um eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt, zu verhindern oder eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden.


    §8 Der Seraph wird in rechtliche und technische Voraussetzungen des Einsatzes von Schusswaffen eingewiesen. Schießübungen sind quartalsweise anzusetzen und vom Kompaniefeldwebel zu überwachen.


    §9 Wird der Schusswaffengebrauch von einem Vorgesetzten oder einer sonst befugten Person befohlen, sind Seraphen verpflichtet, sie einzusetzen, es sei denn, der Befehl ist nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden.


    §10 Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Befehles hat der Seraph dem Befehlenden gegenüber vorzubringen, soweit das nach den Umständen möglich ist.

  • Dienstvorschrift „Körperlicher Zwang“
    Fünfte Kompanie „Silberschwinge“, Seraphen

    §1. Körperlicher Zwang ist jede Einwirkung auf Personen oder Sachen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch. Das Ministerium bestimmt, welche Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und welche Waffen im Wachdienst zu verwenden sind.

    §2. Körperlicher Zwang darf nur angewandt werden, wenn die Krytanische Ordnung auf andere Weise nicht erreichbar erscheint. Gegen Personen darf unmittelbarer Zwang nur angewandt werden, wenn die Krytanische Ordnung durch unmittelbaren Zwang gegen Sachen nicht erreichbar erscheint. Das angewandte Mittel muß nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein. Gegenüber einer Bürgeransammlung darf Körperlicher Zwang nur angewandt werden, wenn seine Anwendung gegen einzelne Teilnehmer der Bürgeransammlung offensichtlich keinen Erfolg verspricht.

    §3. Körperlicher Zwang, soweit es die Umstände zulassen, ist vor seiner Anwendung anzudrohen, mindestens zwei mal.

    §4. Körperlicher Zwang darf nicht mehr angewandt werden, wenn die Krytanische Ordnung erreicht ist oder wenn es sich zeigt, daß sie durch die Anwendung von Körperlicher Zwang nicht erreicht werden kann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!