Anwalterei?

  • Einige Spieler (darunter auch ich) haben über Tage einen Strafkatalog erdacht. Von meiner Seite aus kann der auch gerne öffentlich gemacht werden.
    Bis jetzt haben wir es nur noch nich, weil er bis Dato nur ein Leitfaden fürs Wächter RP sein sollte. (soweit mir bekannt)
    Aber sollten die Anderen nichts dagegen haben poste ich ihn heute Abend wenn ich zu Hause bin mal.

  • In GW1 gibt es eine sehr schöne Sequenz bei den Asura mit Zinn vor Gericht. Hier ist eine schöne Anekdote auf Boston Legal mit den beiden Asura Denn und Krayn.


    Zinn vor Gericht – GuildWiki

    Was heute noch Wahrheit ist, kann schon morgen nur noch Lüge sein.
    Was gestern geschah bestimmt, was wir heute sind. was heute geschieht bestimmt, was wir morgen sein werden.
    (Stella)

  • Der Gerichtsprozess gegenüber Zinn dürfte nur einen Teil des Asura-Rechtssystem wiederspiegeln. Zusätzlich muss man bedenken, dass dieser Schauprozess vor über 250 Jahren stattfand und eine Abänderung des Justizsystems in der Theorie möglich ist. Das Rechtssystem der Hoch-Legionen ist recht simpel zu beschreiben. Die höheren Glieder der Befehlskette entscheiden über das Strafmaß. Vom Schrotterdienst, zur öffentlichen Demütigung bis hin zur Exekution. Das Justizsystem von Götterfels ist schwer zu beschreiben, aufgrund einiger Lore-Lücken. Es ist jedoch bekannt, dass im Normalfall krytanische Minister als Richter eingesetzt werden. Ein Auslieferungsabkommen wird derzeit von RP-Vertretern der jeweiligen Völker ausgearbeitet.

  • Na, das ist ja ein hübsch dicker Fragenkatalog. Soweit ich sehen kann, wurde ein guter Teil davon auch schon von uns (Ministerium) ggf. in Zusammenarbeit mit bespielten Wachen bekakelt worden, wobei wir die uns bekannte relevante Lore mit der Ausspielbarkeit zu vereinen gesucht haben. Ein amerikanisches Rechtssystem á la Hollywood gibt es in Kryta mit Sicherheit nicht im Entferntesten.

    • Als Anwalt hat man des Recht alle Dokumente und Beweise einzusehen, die auch der Beschuldigte selbst zu Gesicht bekommen würde oder bereits hat. Beispiel: Wird dem Ageklagten vorgehalten man habe sein Messer am Tatort gefunden und als Tatwaffe identifiziert, haben sowohl der Beschuldigte als auch sein Anwalt das Recht dieses Messer in Augenschein zu nehmen (auf eine geeignete Art und Weise, die nicht zu einer Entwertung des Beweises führt). Werden dem Beschuldigten Passagen aus der Aussage eines anonym gehaltenen Zeugen vorgehalten, so hat der Anwalt das Recht, dass auch ihm diese Passagen vorgetragen werden, die geheim gehaltenen Anteile inkl. der Identität des Zeugen bleiben aber auch ihm verschlossen. (Es obliegt allein dem rechtsprechenden Organ zu entscheiden, ob eine spezielle anonyme Aussage geringer zu bewerten ist als eine nicht-anonyme oder ob ein legitimer oder gar zwingender Grund für die Anonymität vorliegt.)
    • Gibt ein Beschuldigter sein Ansinnen bekannt sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, so steht im das Recht zu einen solchen zu kontaktieren. Ein Urteilsspruch ergeht in so einem Fall frühestens dann, wenn der Anwalt die ihm für die Vertretung seines Mandanten zustehenden Informationen bekommen hat (sozusagen auf den aktuellen Stand gebracht wurde) und entweder der Angeklagte oder der Anwalt die dem Verfahren angemessene Stellungnahme der Verteidigung abgegeben bzw. darauf verzichtet haben. Ist bekannt, dass ein Beschuldigter durch einen Anwalt vertreten wird, sollte dieser nach Möglichkeit rechtzeitig, spätestens aber bei Beginn einer Vernehmung, unterrichtet werden. Ein Warten auf den Anwalt ist jedoch nicht erforderlich, wobei es einem Beschuldigten frei steht die Beantwortung einer Frage aufzuschieben bis er sich mit seinem Rechtsbeistand abgesprochen hat.
    • Bei Minderjährigen oder geistig beeinträchtigten Personen ist grundsätzlich der gesetzliche Vormund hinzuzuziehen sofern dies möglich und sinnvoll ist. Lässt sich so eine Person nicht ermitteln oder ist diese Beteiligung nicht sinnvoll, weil beispielsweise in einem Fall von Kindesmissbrauch durch die Eltern ermittelt wird, übernimmt der Staat die Vormundschaft für die Dauer des Verfahrens oder bis der Vormund ermittelt werden konnte. Für die Anwesenheit von Anwälten gilt das bereits Gesagte sofern ein Anwalt nicht selbst rechtmäßig Vormund der Person ist.
    • Der Anwalt kümmert sich um die Einhaltung der rechtlichen Interessen seines Mandanten im Rahmen des Verfahrens. Besteht seinerseits der Verdacht, dass die Gesundheit seines Mandanten mehr als durch die Haft- und Zwangsmaßnahmen üblich beeinträchtigt wird, kann er darüber ein Gutachten erstellen lassen. Die Ergebnisse werden ggf. Änderungen der genannten Maßnahmen bedingen oder sich bei Strafform bzw. Strafmaß niederschlagen.
    • Die Beurteilung der Standhaftigkeit einer Anklage obliegt nicht dem Anwalt. Er hat somit keinerlei Recht einen Haftverbleib zu beenden.
    • Einem Anwalt muss Möglichkeit gegeben werden sich mit dem Mandanten abzusprechen. Sofern also keine besonderen Umstände gegen einen Besuch sprechen, kann der Anwalt so etwas tun.


    *schnauf* Und der nächste Abschnitt...

    [list][*]Ja, es gibt Unterschiede zwischen den Völkern. Bei "kleinen" Fällen führt dies im Regelfall zu einer eher zügigen Verurteilung durch die Seraphen (im Gegensatz zu einer Magistrats- bzw. Gerichtsverhandlung für Bürger Krytas), bei "größeren" Fällen wird das Außenressort des Ministeriums eventuell tätig und prüft diplomatische Implikationen. Auch kann ein Bürger Krytas nur in besonders schweren Fällen von krytanischem Boden verbannt werden, wohingegen bei Ausländern schon die Mitgliedschaft bei einer "unerwünschten Personengruppe" (Inquestur, Albtraumhof etc.) oder eine hinreichend kriminelle Gesinnung, die sich in einer längeren Liste kleinerer Taten niederschlägt, zu einer Ausweisung samt Verbannung führen kann. Auch reden wir von völlig unterschiedlichen Ausgangspositionen, ob ein anderes Volk die Auslieferung eines Krytaners wünscht oder ob sie die Auslieferung eines Angehörigen ihres Volkes begehren.
    [*]Den Auslieferungen liegt ein diplomatisches Abkommen zwischen den Völkern zugrunde. Je nach Schwere der in Kryta und im Ausland zur Last gelegten Verbrechen wird ein Beschuldigter erst einmal hier abgeurteilt und nach Verbüßung der Strafe überstellt oder direkt an das andere Volk ausgeliefert. Fiele z.B. ein Deserteur der Eisenlegion in Kryta wegen eines Diebstahls auf, so kann er mit einer schnellen Abschiebung rechnen, da seitens der Charr ein starkes Verfolgungsinteresse hinsichtlich Deserteuren besteht.
    [*]Wie bereits erwähnt wird vom Außenressort geprüft, inwiefern bei Taten von Nicht-Krytanern diplomatische Interessen berührt sein könnten. Nach Ermessen wird dann der Botschafter hinzugezogen, wobei es natürlich auch einem Beschuldigten oder seinem Anwalt zusteht den Botschafter zu informieren (der im Regelfall bei diplomatisch uninteressanten Fällen aber herzlich wenig tun können/wollen wird).
    [*]Eine Untersuchungshaft ist immer dann legitim, wenn Gründe gegen eine Belassung des Beschuldigten in Freiheit sprechen. Würde er sonst fliehen, Zeugen beeinflussen, Beweise vernichten oder weiteren Schaden anrichten, sind solche Gründe regelmäßig gegeben.
    [*]Die Strafe wird auf der Grundlage des Strafenkatalogs vom jeweils nach Stand des Beschuldigten zuständigen rechtssprechenden Organ (Seraph, Magistrat, Richter/Minister) festgelegt.
    [*]Zeitliche Fristen sind dank OOC-Terminfindung wenig sinnvoll. Befindet sich jemand ausschließlich aus dem Grund der Befragung in Gewahrsam, so ist diese IC natürlich so bald wie möglich durchzuführen. Liegen weitere Haftgründe vor, wie Schutz von Zeugen, Beweismitteln oder der Öffentlichkeit, ist es relativ unerheblich, wann vernommen wird, so lange insgesamt ein dem Verfahren angemessener Zeitrahmen eingehalten wird. (Ein Monat Untersuchungshaft für einen Eierdiebstahl würde natürlich nicht funktionieren.)
    [*]Eine haltlose Untersuchungshaft ist unmittelbar zu beenden. Ob eine Untersuchungshaft haltlos ist, sollte aber natürlich schnellstmöglich geprüft werden, z.B. durch eine Untersuchung des der Verhaftung zugrundeliegenden Sachverhalts.
    [*]"Zum Wohle Krytas" ist kein rechtlich relevanter Terminus. Der Staat kann "zum Wohle Krytas" Dinge tun, die anderen verboten wären. Zum Beispiel hat der Staat das Recht Straftäter "zum Wohle Krytas" einzusperren. Würde dies eine Privatperson tun, wäre es ein Verbrechen. Der Tatbestand der Nothilfe könnte in bestimmten Fällen als eine Tat "zum Wohle Krytas" beschrieben werden - beispielsweise wenn jemand ein Attentat auf die Königin durch Tötung des Attentäters vereitelt - rechtlich relevant ist jedoch nur die Nothilfe und nicht, ob sie "zum Wohle Krytas" geschieht oder nur um den Nachbarn zu schützen.


    Ich hoffe, die Antworten waren einigermaßen hilfreich.


    Echsenohr! :P


    Edit weil vergessener Punkt:
    [*]Auch bei Aussage gegen Aussage ist eine Verurteilung möglich. Letztendlich muss der Richter in so einem Fall entscheiden, wessen Ausführungen glaubhafter sind.

  • Hehe, jau, Rechtssysteme sind ja in der Regel etwas unübersichtlich, weswegen wir solche Dinge in den entsprechenden internen Forenteilen belatschern, wenn jemandem etwas einfällt oder sich ein Fall abzeichnet, wo man sich Gedanken um die IC geltenden Bestimmungen machen muss.
    IC gibt es im Ministerium auch eine Rechtsbibliothek, wo so ein findiger Anwalt nach Herzenslust graben kann. OOC geben wir natürlich immer gern Auskunft, was wie bespielt wird bzw. besprochen wurde, und für einen Anwalt ist das natürlich auch unmittelbar RP-relevant. ^^

  • Wo es ja gerade um Recht geht.
    Ich bin der Meinung, da es Fantasy + Mittelalterlich angehauchtes Setting ist, müssen nicht zwingend deutsche Gesetze gelten.
    Z.B. bis wann zählt man als Minderjährig und ab wann als volljährig?
    Gibt es einen Unterschied: eingeschränkt strafmündig und voll strafmündig? Hat es mit dem Alter/geistige Reife zu tun oder mit Willkür?
    Immerhin ist dies eine Monarchie, da ist unvoreingenommenes Recht eigentlich gar nicht möglich.


    Vielleicht fallen mir noch weitere Fragen ein, aber die interessieren mich grad, wo es doch auch meinen Char angeht.

  • Was die Volljährigkeit angeht gehen wir allgemein von 18 Jahren als definitiver Volljährigkeit aus, wobei aber auch schon 16jährige bei entsprechender Reife als voll mündig bestätigt wurden, wenn die Umstände es erforderten (Eltern verstorben, Kind erbt verantwortungsvolle Position etc.). Im Erbrecht können auch noch andere Altersgrenzen festgelegt werden, wenn der Erblasser z.B. der Meinung ist, dass der Erbe erst mit 25 Jahren reif genug ist über das gesamte vererbte Vermögen ohne Vormund zu verfügen. (Hier wurden schon diverse Dinge in der Richtung ausgespielt, die man mit so einer freihändigen Interpretation recht gut unter einen Hut bringen kann.)
    Feste Altersgrenzen für Strafmündigkeit gibt es nicht. Es liegt also in der Verantwortung des Rechtsprechenden die Reife und das soziale Umfeld des Beschuldigten einzuschätzen und ihn entweder mit der Empfehlung von Erziehungsmaßnahmen in die Obhut der Eltern zu entlassen oder strafrechtlich zu belangen.

  • Das mit der Volljährigkeit ist so eine Sache.
    Ich bin zum Bleistift der Meinung, dass man schon ab 16 Jahren in einem entsprechenden Setting als volljährig zählen kann.
    Bei der Silberschwinge nehmen wir die Soldaten auch schon ab 16 Jahren fest in den Dienst auf.
    Botendienst und Latrinenschrubben geht natürlich auch schon früher.
    Also zirka mit fünfzehn kann man bei uns schon anfangen, nur.. hat man dann natürlich recht wenig zu tun.

  • Man muss nicht mal bis ins Mittelalter zurückgehen um festzustellen, dass Volljährigkeit bereits einmal mit 14 Jahren gegeben war.

  • Korrekt. Diese Fälle sind die Gründe dafür, dass wir normalerweise sagen, dass man mit 18 Jahren definitiv volljährig ist aber schon früher als Volljähriger bestätigt werden kann, wenn dies erforderlich ist.
    Mit der Arbeitsaufnahme hat das allerdings eher wenig zu tun (zumindest im Fall einer intakten Familie). Immerhin dürfen sich auch Hauptschulabgänger, die regelmäßig noch nicht volljährig sind, direkt nach ihrem Abschluss eine Vollzeitarbeit suchen. Die wesentliche Frage dabei ist eher, ob eine Person in so einem "Übergangsalter" noch einen gesetzlichen Vormund benötigt und das machen wir gerne von den IC-Gegebenheiten und den OOC-Wünschen des Einzelnen abhängig.

  • Wenn es um Arbeit geht muss man gar nicht mal in der Zeit zurückgehen, anderer Kulturkreis reicht auch.


    In Indien gibt es z.B. sogenannte "Kinderpolizisten".
    Das hat weniger mit Kinderarbeit zu tun (sie verrichten einfache Boten/Akten/Bürodienste 2x die Woche und gehen parallel weiter zur Schule) als mehr mit Erbrecht: In Indien liegt eine Anstellung bei der Polizei in der Familie. Wenn ein Polizist im Dienst stirbt, kann der älteste Sohn seinen Platz im Dienst einnehmen. Auch wenn dieser erst 12 ist.


    Deswegen die Frage: Wie sieht das ganze in Tyria aus?
    Ich kann mir denken, dass Götterfels, Löwenstein, der Hain, die Zitadelle, Rata Sum und Hoelbrak andere Gerichtsbarkeiten/Rechtssysteme haben.


    Eine Rolle als Anwalt oder Richter stelle ich mir daher recht schwierig vor, zumal ein Richter so gestaltet werden sollte dass alle dessen Urteil annehmen (vielleicht sollten da ähnlich wie bei den Ministern Wahlen ausgerufen werden?) und eventuelle Anwälte müssten sich dann bei diesem Richter für außerordentliche Maßnahmen eine richterliche Verfügung einholen (sprich kurze OOC Absprache).
    Am ehesten würde ich da noch das Rechtssystem der alten Griechen oder Römer heranziehen, als das Mittelalter. Denn diese hatten diverse Gottheiten im Pantheon auf deren verschienene Aspekte eingegangen werden musste und sie waren diesbezüglich recht weit fortgeschritten.


    The one who puts the "laughter" in "slaughter"
    And the "fun" in "funeral"!


    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Nationalismus keine Alternative, sondern eine Katastrophe ist.

  • Das ist ein Thema, das mich auch sehr interessiert.
    Nicht nur, weil ich ziemlich zu Anfang vor hatte, einen Anwalt o.ä. zu spielen (und das aber dann doch wieder verworfen habe, aufgrund zu wenig Infos, wie ein solcher spielbar wäre und wie die Gesetzeslage ist), sondern auch, weil wir im Konsortium einen Char haben, der bei Rechtsfragen berät. (Er ist kein Anwalt, kennt sich aber mit Gesetzen aus und kann so evtl. Tips geben)


    Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn jemand geschnappt wird und die Beweislage ist nicht ausreichend, oder überhaupt wird die zur Last gelegte Tat bestritten:
    Ist es in Kryta (also bei den Menschen) Gang und Gebe einzuschüchtern und ggf. zu foltern, um ein Geständnis zu erhalten, oder wird so etwas nicht getan?
    Und wenn doch: Hörts da bei ner Tracht Prügel auf, oder geht das sogar weiter?


    In anderen Ländern/ Kulturkreisen ist das ja heute noch so; bei uns wars auch lange Zeit völlig normal, das Geständnisse oder auch 'Kooperation' erzwungen wurden.


    Gibt es 'Verfahrensfehler' oder Vorgehen seitens der Wachen/Gerichtsbarkeit, aufgrund denen man jemanden frei schaufeln könnte?
    Wie stark wiegt ein Geständnis? Kann dies auch strafmildernd wirken?
    Ist es möglich, 'Deals' zu machen, durch Nennung von Mittätern, Ort der Beute oder auch durch kleinere bis größere Finanzspritzen (*hust*)?

  • Wenn man bedenkt, dass es auf ein jüngeres Edikt aus Caudecus' Feder zurückgeht, dass Gefangene nicht mehr ausgepeitscht werden, kann man wohl davon ausgehen, dass das zu erwartende Level an körperlichen Misshandlungen zwar überschaubar, die Behandlung aber dennoch alles andere als herzlich-fürsorglich ist und Knastinsassen durchaus damit rechnen müssen grob angepackt zu werden.
    Verfahrensfehler im Sinne einer "get out of prison"-Karte sind vor dem Hintergrund auch nur schwer vorstellbar. Die einzige Art von Fehler, die tatsächlich so eine Folge hätte, wäre wohl, wenn jemand in Gefangenschaft verstirbt. ;)
    Für tatsächliche Folter sehe ich vor dem Hintergrund allerdings wenig Spielraum. (Peitschen dürfen sie nicht, aber die Streckbank soll okay sein? Ehhh, nö.) Das Erfoltern von Geständnissen war in früheren Zeiten ja auch oft aus formalrechtlichen Gründen "notwendig", weil ohne Geständnis schlicht nicht rechtskräftig verurteilt werden konnte. Und wie man heutzutage weiß, ist das der einzig erreichbare Zweck der Folter: das Opfer dazu zu bringen das zu sagen, was es meint sagen zu müssen damit das Foltern aufhört.
    In Kryta hingegen ist ein Geständnis (erfoltert oder nicht) hingegen völlig verzichtbar, auch wenn es ein wichtiger Schritt für den Angeklagten wäre, wenn er seine Reue demonstrieren möchte. Da die Richter beim Strafmaß meist einen großen Spielraum haben, sind natürlich auch "Deals" denkbar, je nachdem, wie aussagefreudig der Angeklagte ist, welche Schadenswiedergutmachungen - sofern möglich - er leisten kann und will etc. Schon darum sollte ein Anwalt möglichst umfassend von seinem Mandanten informiert werden und über hinreichendes Verhandlungsgeschick verfügen. Natürlich kann so ein Deal, wenn er platzt, auch nach hinten losgehen. Etwa: Der Anwalt pokert auf ein bestimmtes Strafmaß dafür, dass sein Mandant andere Kriminelle ausliefert. Der Deal kommt nicht zustande, weil der Staatsanwalt meint, dass der Preis zu hoch ist und man diese Burschen auch ohne so eine Aussage fassen wird. Der Richter bekommt schlechte Laune, weil der Angeklagte weitere Straftäter kennt aber diese deckt und schraubt das Strafmaß nach oben. Ups! :P


    Und @Heather: Nein, in Kryta erbt niemand den Beruf des Vaters so lange der Beruf des Vaters nicht "unermesslich reicher Privatier" war. ;)
    Wir bespielen ganz ausdrücklich nur die krytanische Justiz, denn es ist 100%ig sicher, dass andere Völker ihre eigenen Rechtssysteme haben.
    Eine Richterwahl halte ich nicht für eine gute Idee, da wir IC wenig Veranlassung dazu haben eine Monarchie mit allerlei Demokratieanteilen auszustatten und solche Wahlen OOC leicht zu reinen OOC-Popularitätswettbewerben führen, wobei am Ende diejenigen, die mit den Gewählten zusammen spielen müssen den Schwarzen Peter halten. Schon die Ministerwahlen kann man IC eher als "Volksvotum" ansehen, dem das Ministerium folgen kann aber nicht muss (auch wenn wir uns OOC immer danach richten).

  • "öffentliches Auspeitschen" scheint bis vor kurzem noch ein legitimes Mittel gewesen zu sein. Zumindest hört man auf der Melandruhochstraße NPC-Soldaten darüber reden dass Minister Caudecus das vor 2 Wochen verboten hat. Auch wenns eher als Scherz gemeint war. Aber ich denke das zeigt dass eher "archaische" Mittel des Strafvollzugs durchaus legitim sind


    The one who puts the "laughter" in "slaughter"
    And the "fun" in "funeral"!


    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Nationalismus keine Alternative, sondern eine Katastrophe ist.

  • *Gibt zu sich das jetzt nicht alles durchgelesen zu haben*


    *Habheb* Ich hab auch ne Frage!


    Wenn ein Geständnis jetzt aufgrund von Folter - oder drücken wir es nett aus - Verhörmethoden getätigt wurde. Zählt das vor Gericht ?

  • Was vor Gericht zählt ist vor allem, was vor Gericht passiert.
    Wenn die Seraphen mit einem unterschriebenen Geständnis herumwedeln und der Angeklagte aber den Kopf schüttelt und meint, dass er's nun doch nicht war, ist es Aufgabe des Richters herauszufinden, zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte wohl gelogen hat, also mithin, was nun der Wahrheit entspricht.
    Wie ich vorher beschrieben habe, neigen Leute unter der Folter dazu das Blaue vom Himmel herunterzulügen, wenn die Folter damit zu beenden ist, weswegen das Geständnis in dem Moment ziemlich an Gewicht verliert sofern der Angeklagte nicht im Zuge des Geständnisses eindeutiges Täterwissen offenbart hat. Wenn er dies aber tut - indem er beispielsweise den Fundort von versteckten Beweismitteln wie "Trophäen" oder der Tatwaffe verrät oder Details über den Tathergang schildern kann, die ihm vorher nicht verraten wurden - dann dürfen Erkenntnisse aus dem Geständnis ganz normal zur Wahrheitsfindung herbeigezogen werden.
    Die Wahrheitsfindung hat ganz einfach Vorrang. Aber da ein erfoltertes Geständnis also im Zweifelsfall irreführend ist, tun die Seraphen gut daran lieber auf anderem Wege solches Täterwissen herauszukitzeln, zumal sie, wenn die Folter beweisbar wird, als Nächste auf dem Anklagestuhl sitzen.

  • Jetzt ist mir doch noch ne Frage eingefallen.


    Darf man nur heiraten, wenn man volljährig ist, also mit 18 oder ist das Alter unabhängig davon?
    Und Hochzeiten müssen ja nicht immer aus Liebe sein, gibt ja auch arrangierte Ehen wie in Indien, wo es da egal ist, wie alt die Brautleute sind.
    Zählt das hier auch oder ist da wieder aktuelles deutsches Recht am Werke?

  • Ich denke Locce hat die Fragen schon weitestgehend beantwortet, dem kann man eigentlich nur zustimmen. Ich möchte aber noch ein paar Gedanken einstreuen:
    Wie ich an anderer Stelle schon mal geschrieben habe gibt es in Kryta keine Gewaltenteilung. Das Ministerium ist Exekutive (kann MW und zu einem gewissen grad Seraphen befehligen), Legislative (verfasst und beschließt Gesetze) und Judikative (fällt Urteile). Dabei ist es ausschließlich der Königin Rechenschaft schuldig. Widerspruch gegen Entscheidungen des Ministeriums, wenn man nicht gerade von der Königin gehört wird, dürfte damit ausgeschlossen sein.
    Gleichzeitig haben in Kryta nur eine Minderheit von Einwohnern überhaupt einen Anspruch auf einen ordentlichen Prozess. Schon von daher sollte man das ganze nicht zu sehr an moderne Justiz anlehnen. Ich denke die Justiz in Kryta richtet sich nach Gesetzen, beinhaltet aber auch eine gute Portion Willkür. Es so zu halten birgt eine gute Basis für RP. Anstatt alles nach starren Regeln zu entscheiden, kommt es darauf an wie es ausgespielt wird. Getreu dem Motte "du kannst nur darstellen was du beschreiben kannst", muss man vor allem überzeugend schreiben können um einen guten Anwalt ausspielen zu können.
    Als Staatsanwalt freue ich mich natürlich darüber wenn es Anwälte gibt, die mir bei einem Prozess auch mal Paroli bieten können. Gewisse Absprachen darüber was Recht und Gesetz ist, sind natürlich trotzdem nötig.


    tl;dr
    Egal was Anwälte jetzt genau können, spielt mehr Anwälte!

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