Volljährig? Ausweise?

  • Gut, ich hab mich vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt. Sorry dafür.


    Ich sage nicht, dass alle Chars, die bespielt werden, mindestens 18 sein sollten. Oder an RP nicht teilnehmen können.


    Es war auf der PW, auf der ich war, so gehandhabt, aus benannten OOC Gründen. Kinder und Jugendliche wurden ohnehin von SL gestellt, wenn man sie irgendwie einbauen wollte, aber die Spielerchars waren allesamt mindestens 18, auch wenn das bespielte Setting erwachsen mit 15 vor sah.


    Ob die Spieler dahinter allesamt 18 waren, keine Ahnung. Vielleicht, vielleicht nicht, aber auch die würde ich nicht hier bei GW kontrollieren wollen und damit vom RP ausschließen. Im Gegenteil, Chars aller möglicher Altersklassen seh ich sehr gerne.


    Eigentlich wollte ich nur die rechtliche Absicherung ansprechen, erklären, warum es vielleicht klüger wäre, eben OOC mit einfließen zu lassen und mein Ja für eine ingame Regelung geben, die nicht dazu führt, dass alle Seraphen als nervige Idioten abgestempelt werden.


    Ich denke nicht, dass ich OOC und IC nicht trennen kann, aber ich habe kein Problem damit, meine IC Möglichkeiten durch Gesetze in der richtigen Welt beeinflussen zu lassen, weil ich denke, dass ich dadurch nicht wirklich etwas verliere und nicht darauf beharren muss, nen Char zu spielen, der auch im jungen Alter schon mit dem erwachsenen Kram in Berührung kommt. Auch wenn das ein sehr interessantes Konzept ist und ich das bei niemanden gleich als bescheuert abstempeln würde.
    Weil jeder spielt, was er gerne spielen möchte.


    Das ist wirklich kein "Aber Kinder dürfen nicht" und "Wie könnt ihr nur?" :D


    Ich bin einfach unsicher, ob es nur nicht zu mehr Problemen führt, die nicht sein müssten, aber letztlich spiel ich mit wer auch immer mir über den Weg läuft, egal wie alt er oder der Spieler dahinter ist. Aber bestimmte Sachen werd ich dann nur erläutern, im Party-Blau spielen oder zusammenfassend abreißen.


    Editha sagt: Satz hinzugefügt, dick markiert.

  • Es war auf der PW, auf der ich war, so gehandhabt, aus benannten OOC Gründen. Kinder und Jugendliche wurden ohnehin von SL gestellt, wenn man sie irgendwie einbauen wollte, aber die Spielerchars waren allesamt mindestens 18, auch wenn das bespielte Setting erwachsen mit 15 vor sah.


    Ist vom Beispiel her eben auch etwas unglücklich gewählt. Schließlich gibt es in GW keinen der SL wäre. Da muss jeder Spieler selbst klarkommen mit sich und den anderen Spielern.
    Ehrlich gesagt finde ich das bisher auch nicht sonderlich problematisch. Denn trotz gewisser Themen und Diskussionen wüsste ich jetzt nicht, dass es in den Jahren in denen ich schon RP mache mal wirklich zu einem Problem gekommen ist weil es eben keine so Bestimmungen gibt. Es weiß im Normalfall doch jeder selbst was er sich und seinen Charakteren zumuten kann/will. Und zu krasse Sachen die man für einen zu jungen Char nicht will, die lässt man eben bleiben. Man hat ja keinen Zwang soetwas auszuspielen. Würde es ein anderer wollen, sagt man denen halt "Nee du, sowas spiel ich nicht. Der Char ist noch viel zu jung dafür."
    Problematisch sind eben wenn dann eher zu junge Spieler. Da sollte man bei gewissen Themen eben eher aufpassen als bei den Charakteren. Und manches RP sollte eben ohnehin eher privat gespielt werden. Vor allem weil es ja auch noch PvE-Spieler gibt, die vielleicht erst 12 Jahre alt sind und nicht alles mitbekommen sollten was RPler so machen.



    Ob die Spieler dahinter allesamt 18 waren, keine Ahnung. Vielleicht, vielleicht nicht, aber auch die würde ich nicht hier bei GW kontrollieren wollen und damit vom RP ausschließen. Im Gegenteil, Chars aller möglicher Altersklassen seh ich sehr gerne.


    Das vermischst du jetzt aber Spieler und Charaktere.

  • Ich bin einfach unsicher, ob es nur nicht zu mehr Problemen führt, die nicht sein müssten, aber letztlich spiel ich mit wer auch immer mir über den Weg läuft, egal wie alt er oder der Spieler dahinter ist. Aber bestimmte Sachen werd ich dann nur erläutern, im Party-Blau spielen oder zusammenfassend abreißen

    Da musst du dich nicht zu sehr sorgen. Für eine rechtliche Absicherung oder ähnliche Dinge spielt das Alter der Charaktere überhaupt keine Rolle. Es sei denn, du spielst so oft Vergewaltigungs-RP aus, dass die bloße Anwesenheit minderjähriger möglicher Opfer dich in deinem Play einschränkt. Dann bräuchtest du aber kein allgemeines Charakter-Mindestalter sondern einen Therapeuten. ;)
    Auf der anderen Seite entgehen dir mit zwangsweise erwachsenen Charakteren viele Konzepte, die auch in GW2 schon von Spielern genutzt wurden: das Waisenhaus-Projekt, Straßenkids, unser Apfelbärchen(!) etc.


    Oder kurz gesagt: zu junge Spieler können bei bestimmten Spielthemen problematisch sein, zu junge Charaktere bringen schlimmstenfalls RP mit sich.

  • Zitat

    Zitat von »Lauryll«


    Ob die Spieler dahinter allesamt 18 waren, keine Ahnung. Vielleicht,
    vielleicht nicht, aber auch die würde ich nicht hier bei GW
    kontrollieren wollen und damit vom RP ausschließen. Im Gegenteil, Chars
    aller möglicher Altersklassen seh ich sehr gerne.

    Zitat

    Das vermischst du jetzt aber Spieler und Charaktere.


    Jopp. Hast recht. Satz sitzt an der falschen Stelle.


    Muss eigentlich irgendwie weiter oben hin. Ich pfusch da jetzt nicht nochmal rein :D


    Aber die Aussage bleibt bei:


    Ich seh gerne Chars unterschiedlicher Altersklassen, denke aber, dass es auch ingame legal gesehen, ne Volljährigkeit geben sollte.


    Meh, wie ich es so viel einfacher hätte sagen können. Naja, Knoten im Hirn.

  • Junge Char sind generell was ganz normales. Die Population in GW2 geht ja auch normal von statten, es sei denn man ist Sylvari :D
    Ich selber spiele gerne mit 3 jungen Chars. die auch jeder aus Götterfels kennt. Wanda, Elena und Lilo. Herzt allerliebst und sehr erfrischend.


    Ich finde auch das man ab alter von 16 Jahren einiges erlaubt werden kann, also Alkohol, Rauchen etc. aber viele gedanken würde ich mir da jetzt nu nicht machen. Schlimmer wird es wenn das ein Kind in alter von 9 macht, dann würde ich es auch nicht gut heißen.

    "Wenn ich nicht anständig futtere kann ich auch nicht anständig aufs Klosett. Und wenn ich nicht anständig aufs Klosett kann .. dann... dann bin ich kein richtiger Mensch mehr und mit Liebe ist dann auch nichts." - Bud Spencer

  • Naja Ausweise... ich weiß nicht so recht. Wenn dann hat man wohl eher einen Wisch dabei und wenn nicht, kennt man jemanden. Die Seraphen und MW darf da auch gerne mal durchgreifen mit der Maßgabe, dass es eben geklärt werden kann und der Char nicht wegen ner Kleinigkeit ne Woche festsitzt.
    Was die Volljährigkeit betrifft, ist man "früher" mit 18 noch lange nicht volljährig gewesen. Das war eher so 21. Im Mittelalter weiß ich aber auch von Hochzeiten sehr junger Menschen, die vielleicht grad mal 14 waren. D.h. so einfach kann man sich die Sache eben nicht machen. Ich schätze da kam es viel darauf an, wie man sich verhält und ob man jemanden kennt, der das schon abnickt (z.B. bei Alkoholausgabe).


    Das Problem dabei ist aber, wer will sich alle Chars merken? Ich habe selber mal mit Kasim neben Aanika im Löwenschatten bedient und in anderen Spielen auch mal die Gastgeberrolle ausgefüllt als Bedienung oder Hausherr (jenachdem) und kann nur sagen, dass man da ohne Zettel neben dem Monitor und verdammt guten Augen für alle Emotes, Flüsternachrichten und Gesagtem sehr gut ausgelastet ist (ich bewundere heute noch Aanika dafür, wie der Spieler das so gut hinbekam). Daher würde ich eher keine feste Grenze ziehen sondern es wie bei Zeitangaben vage lassen. Je mehr Details man festlegt, desto enger wird das RP-Korsett und schon kann es für manch einen schon nicht mehr passen, obwohl es ja Ansich gut gemeint war.

  • *wirft mal fix nen Kommentar ein*

    . Im Mittelalter ...

    ...wurden Kinder beispielsweise in Bergwerke geschickt, da sie klein genug für die Schächte waren, halfen ihren Eltern bei der Aussat und Ernte. Das betraf im Regelfall Minderjährige sobald sie einen Hammer, eine Axt oder eine Sichel heben konnten. Eine Unterscheidung zwischen "Erwachsenen" und "Kind" [als Schutzbefohlener] kennt man vielleicht im Westen seit dem 18. Jahrhundert, aber nicht vorher. Von "Jugendschutz" brauchen wir gar nicht zu reden, in Deutschland ist Kinderarbeit erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts verboten, usw. usw...


    Das Setting von Guild Wars lässt das aber gar nicht zu. Zumindenst wird das nirgends angedeutet.


    Was die körperlichen Aspekte angeht....


    Zitat

    Was die Volljährigkeit betrifft, ist man "früher" mit 18 noch lange nicht volljährig gewesen. Das war eher so 21


    hast du Recht. Tatsächlich werden Junge Leute heute deutlich früher Geschlechtsreif als damals. Aber auch dafür gibts in Guild Wars keine Fakten dazu.

  • Was die körperlichen Aspekte angeht....



    hast du Recht. Tatsächlich werden Junge Leute heute deutlich früher Geschlechtsreif als damals. Aber auch dafür gibts in Guild Wars keine Fakten dazu.


    Die Geschlechtrsreife ist aber nun wieder was anderes als Volljährigkeit.


    Volljährigkeit bedeutet heute lediglich, dass man mit 18 voll geschäftsfähig ist, das passive Wahlrecht bekommt und auser in Hessen sich auch zur Wahl stellen kann, zumindest in Deutschland. Andere Dinge wie zB heiraten kann man auch bereits vorher.


    Im 19 Jhr (1876). galt man sogar erst mit 25 Jahren als volljährig, ein Jahrzent nachdem man im Durchschnitt geschlechtsreif war (16 Jahre, 1860), heute sind die Mädchen und Jungs im Schnitt 12 Jahre alt. Die Volljährigkeit mit 18 Jahren gibts in Deutschland auch erst seit 1974.


    Sachen wie Alkohol- und Tabakkonsum, Autofahren und Glücksspiel sind nicht an die Volljährigkeit gekoppelt, dort wurden die Altersgrenzen nur der Volljährigkeit angeglichen (als ich 16 war, hätte ich noch legal rauchen dürfen), beim Auto wird seit Jahren diskutiert, die Altersgrenze zu senken, beim Rauchen und Konsum von harten Alkohol wurde sie über das letzte Jahrhundert überhaupt erst eingeführt und dann angehoben. In Amerika ist Autofahren (16), Alkoholkonsum (21) und Tabakkonsum (0 Jahre, 18 bis 21 zum Kauf) z.B. auch nicht an die Volljährigkeit gebunden.


    "Im Mittelalter" gab es dererlei Gesetze in dieser Form noch garnicht.


    "A coin that always lands on the other side when flipped. Not heads, not tails, not the edge. The other side."


    "Sticks and stones may break my bones, but words are merely the smallest element of language capable of containing meaning and isolation and as such are can never directly produce the 4,000 Newtons force per square centimeter required to break bones."

  • @Quexx: Da die Zitate nur Sinn ergeben, wenn man sie im Kontext mit den anderen Aussagen von mir sieht (siehe auch der Satz "D.h. so einfach kann man sich die Sache eben nicht machen."), verweise ich einfach mal auf mein Post oben zur vollständigen Durchlese. So viel Text ist es nun wirklich nicht...
    Man kann hier nicht Mittelalter oder "früher" mit GW2 vergleichen. Eher bestärkt es noch die Problematik, wie Du es ja richtigerweise erkannt hast. Da wir aber alle weniger Probleme wollen als mehr, war ja mein Vorschlag, das ganze vage zu halten und eben nicht festgezurrt in Rahmen, die den einen hier und dem anderen dort nicht passen. Wer aber eng gefasste Rahmen braucht, soll sie für sich selber machen. Nur dann sollte man tolerant genug sein, wenn andere andere Maßstäbe anlegen (sofern sie nicht hanebüchend sind).

  • Also Ich für meinen Teil muss sagen ich hab fast NUR minderjährige Chars. (vlt liegt das daran dass ich beim Erstellen selbst noch minderjährig war xD) Dennoch fänd ichs unfair deswegen vom RP ausgeschlossen zu werden.


    Naja letzten Endes kann ich das nun mal nicht entscheiden aber ich glaube auch nicht dass es in Tyria Ausweise o.ä. gibt. Und Alkohol ist hier ja auch fast schon Grundnahrungsmittel. (Besonders bei Norn :D) Mich würde interessieren wann Norn anfangen Bier zu trinken. Ich meine, die Kinder NPCs sind etwa 8-9 und die sagen ja dauernd "Morgen gehe ich auf meine erste große Jagd!". Also Töten ab 8 und Alkohol ab 12? Ich glaube die Zeit in Tyria ist einfach viel ruppiger und nicht unbedingt vergleichbar mit unserer Zeit. Ich denke mal selbst Kinder haben schon einiges gesehen. (War da nicht ein Event wo man einem Kind helfen musste, einem Tier den Kopf abzuschlagen?) Ich würde da nicht drüber nachdenken, ehrlich gesagt. :D Sonst könnte man vlt. Regelungen machen so zum Thema: "In Begleitung eines Volljährigen erlaubt." Ich weiß nicht..

  • Mich würde interessieren wann Norn anfangen Bier zu trinken. Ich meine, die Kinder NPCs sind etwa 8-9 und die sagen ja dauernd "Morgen gehe ich auf meine erste große Jagd!". Also Töten ab 8 und Alkohol ab 12? Ich glaube die Zeit in Tyria ist einfach viel ruppiger und nicht unbedingt vergleichbar mit unserer Zeit. Ich denke mal selbst Kinder haben schon einiges gesehen. (War da nicht ein Event wo man einem Kind helfen musste, einem Tier den Kopf abzuschlagen?) Ich würde da nicht drüber nachdenken, ehrlich gesagt.


    Ich denke zwischen Norn-Kindern und Menschen-Kindern gibts da aber generell große Unterschiede. Was für Norn gilt wird sicherlich nicht für Menschen gelten. Schließlich sind die ja auch von der Art und Lebensweise ganz anders. Norn leben nunmal für Jagd und Ruhm und so... also klar, dass die das auch ihren Kindern früh vermitteln. Aber bei Menschen ist das nunmal nicht so.

  • Seh ich auch so, jedes Volk hat da bestimmt andere Regeln. Ob man die alle im RP durchsetzen kann? :/
    Aber angenommen ich will zu einer Veranstaltung der Menschen. (Bin jetzt mal eine minderjährige Norn) Dann müsste ich mich ja an die Regeln dort halten und Alkohol, wenn vielleicht auch bei den Norn erlaubt, wäre für mich untersagt. Also ich denke, um jetzt ganz viel Haarsträuben zu verhindern müsste eine Regelung zu jedem neuen Event im Aushang stehen. (z.B. Kein Zutriff für Minderjährige/Minderjährige nur in Begleitung der Eltern.. etc.) Es gibt mit Sicherheit Dinge, bei denen man nunmal kein Kind dahaben möchte, d.h. wenn man ein Event startet muss man das dazuschreiben oder wenn halt nichts da steht wird davon ausgegangen, dass jetzt auch ICH als Minderjährige da anwesend sein darf. Irgendwie so.

  • Also ganz ehrlich: Bisher hats nie Probleme gegeben bei sowas. Zumindest nicht, dass ich wüsste. Ich mache schon seit Jahren RP und nie hats spezielle Erwähnung gegeben ob Minderjährige erlaubt sind oder nicht. Reicht an sich ja wenn der Betreiber sich das selbst überlegt. Wenn er Minderjährigen dann den Zutritt verwehrt, ist das halt so. Ergibt ja auch RP wenn die versuchen dennoch reinzukommen. Sehe das also eher weniger als Problem an und denke das kann notfalls individuell bestimmt werden. Und es kann ja durchaus auch mal Ausnahmen geben. Vielleicht lässt ein Betreiber der weiß wie Norn so ticken minderjährige Norn auch eher zu als minderjährige Menschenkinder.
    Und wenn man es selbst wissen will, weil man bei nicht Erlaubnis vielleicht anderes RP machen würde: Im Notfall kann man ja immernoch den Betreiber vorher kurz anschreiben und auch mal OOC nachfragen, wenn einem die eigene Zeit zu schade sein sollte um eventuell zu scheitern. Wobei wie gesagt auch ein scheitern nettes RP sein kann, wenn vielleicht auch kurzes.

  • Ich bespiele zwei minderjährige Charaktere. Mal davon ausgenommen, was nun das Realistischste wäre; Ich fände es sehr schade, wenn man mich aus dem RP ausschließt, weil es evtl gerade in einem Casino stattfindet, in dem Türwachen alle unter 18 rausschmeißen. Natürlich wäre es das, was man am ehesten erwartet, wenn man mal ehrlich ist, aber dann sollte man versuchen vielleicht das RP so herumzuwenden, dass sich die minderjährige Person vielleicht unbemerkt rein schleicht, die Wachen mal ein Auge zudrücken, oder die Einrichtung den Zugang unter Begleitung eines Volljährigen erlaubt.


    Das ist aber wiederum nur das, was ich mir wohl wünschen würde und sollte jetzt nicht als Aufforderung oder ähnliches gelten..



    **Und um nochmal zu der Frage der Ausweise zurückzukommen: Ich kann mir diese in der Welt von Tyria ehrlich gesagt nur schwer vorstellen. Gerade weil viele ja auch Obdachlos sind, als Waisen aufwuchsen oder ähnliches. Meine Frage wäre da, woher mein Charakter so einen Ausweis her haben sollte... (Besonders weil einer meine Charaktere eine 7-jährige (wer weist sich mit 7 aus?) Charr ist, die eig. immer im Fahrar sein sollte.)

  • Ich denke, wenn ich einen jungen Charakter spiele, dann muss ich auch damit umgehen, dass er bei bestimmten Dingen eben nicht dabei sein kann. Manche Tür verschlossen bleibt, manches Event ohne mich stattfindet.


    So ist es ja auch bei vielen anderen Dingen, ich habe keinen Charakter der z.B. ins Elysium geht, obwohl ich schon viel davon gehört habe und es sicherlich interessant ist. Geh ich eben einfach nicht hin, weil es nicht passt und meine Charaktere da nicht reingehören. Für mich lebt Rollenspiel auch von Grenzen, die ich eben nicht überschreiten kann, wenn ich mir diese selbst auferlege.


    Wobei die Sache mit der Volljährigkeit natürlich immer eine schwierige Sache ist. Und hier ist viel dazu gesagt worden, manches unterschreibe ich, manches nicht.


    Und bevor jemand Thread-Nekromantie ruft, wenn es zu einem Thema eine neuerliche Meinung gibt, bin ich dafür ein Thema wieder aufzugreifen statt ein neues zu eröffnen. (*hust* ist schon geschrien worden)


    Lieben Gruß,
    das diadrah


    Tante Edith: Entschuldige Niyo *winkt mit dem Fähnchen*

  • Ehrlich gesagt sehe ich auch kein Problem damit, Thread-Nekromantie zu betreiben, wenn man interessiert ist.


    Ich spiele nen 17 jährigen, und das RP vorgestern drehte sich hauptsächlich darum, in das Freudenhaus Elysium zu kommen, obwohl mein Charakter unter normalen Umständen nicht reinkommt. Ich bin mir nicht sicher, ob man die Altersbeschränkungen aus dem realen Leben auch ic anwenden sollte, weswegen ich das Fernbleiben meines Chars damit erklärt habe, dass das schlicht den Rahmen seines Geldbeutels gesprengt hat.


    Als "Delinquent" würde er sicher auch ins Kasino versuchen zu kommen. Unabhängig davon ob er nun reinkommt oder nicht, was das Rollenspielen angeht wäre ich bereits im Soll, mir machts Spaß.

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